Echinger Rundschau

4 thoughts on “Der Schildbürgermeisterstreich vom Echinger See

  1. Sehr geehrter Herr Böhm,
    vielen Dank für Ihren interessanten Link von der Bayerischen Staatskanzlei über die Durchführung der Verkehrsüberwachung. Geht doch daraus hervor, dass für die Überwachung des Straßenverkehrs ausschließlich Polizeibeamte zuständig sind. Den Gemeinden obliegt es lediglich, bei ruhendem Verkehr und Geschwindigkeitsverstößen tätig zu werden, was Sie wohl in Ihrem Kommentar mit „verkehrlichen Angelegenheiten“ umschrieben haben. Warum benutzen Sie Umschreibungen, wenn im Gesetz, so wie hier die Konkretisierung des Sachverhalts bereits vorgegeben ist? Ihre Umschreibungen verbessern nicht die Transparenz des Sachverhalts sondern sind geeignet, die Voraussetzungen des Gesetzes zu verwässern.
    Von der Gemeinde getroffene Maßnahmen müssen jedoch vorher mit der Bayerischen Polizei abgestimmt werden, um eine reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten. Auch ist davon auszugehen, dass BGM Thaler seine Aktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Echinger See nicht vorher mit der Bayerischen Polizei abgestimmt hat. Daher stellte sich, wie in der SZ vom 19.5.2020 zu lesen, der Richterin die Frage, „ob sich BGM Thaler womöglich unberechtigterweise als eine Art Dorfsheriff fühlte, der die Einhaltung des Durchfahrverbots kontrollieren bzw. durchsetzen wollte“. Um eine Amtshandlung handelte es sich hier offensichtlich nicht. Die Privataktion Thalers hatte, wie wir wissen, eine krachende Niederlage vor dem Landgericht Landshut zur Folge.
    An die Prinzipien des Rechtsstaats muss sich eben jeder Bürger und Bürgermeister halten.
    Warum Sie als Rechtsanwalt diese in Frage stellen, ist mir unerklärlich.
    Aber vielen Dank für Ihre wertvolle Rechtsbelehrung. Nehmen Sie bitte in Zukunft Abstand davon. Ich empfehle Sie gern weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Brandstetter

  2. Sehr geehrte Frau Brandstetter,
    Herr Thaler ist als Bürgermeister und erster Vertreter der Gemeinde Teil der Exekutive wie die Polizei. Seine Aufgabe war und ist es mit seinen Mitarbeitern in der Gemeinde sich auch um die verkehrlichen Angelegenheiten zu kümmern.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97933-9
    Herr Thaler hat alles richtig gemacht im Rahmen seiner Aufgaben – für uns alle – und ist eingeschritten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bertram Böhm
    Rechtsanwalt
    Gemeinderat

  3. Sehr geehrter Herr Böhm,
    ich denke, uns ist allen bewusst, dass Gerichte auf Basis vorhandener Beweise und auf Basis von Zeugenaussagen ihre Urteile treffen. In diesem Fall wurden 4 voneinander unabhängige Zeugen angehört, von denen keiner die Behauptung von BGM Thaler bestätigte. Offensichtlich war es BGM Thaler auch nach seinem gestarteten Zeugenaufruf nicht gelungen, Zeugen zu finden, die seine Darstellung des Vorgangs bestätigten.
    Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Basis unseres Rechtsstaats die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive ist. Die Exekutive übernimmt in der Regel unser Freund und Helfer, nämlich die Polizei. Wenn ich einen Verkehrsteilnehmer erlebe, der sich rechtswidrig verhält, dann weise ich ihn verbal höflich darauf hin, dass das, was er tut, nicht erlaubt ist und mich sogar eventuell behindert. Ist er dann immer noch nicht bereit, sein Verhalten zu ändern, dann drohe ich mit einer Anzeige bei der Polizei. Wenn wir die Gewaltenteilung unseres Rechtsstaats in Frage stellen und selbst Hand anlegen, können wir uns gleich von ihm verabschieden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Brandstetter

  4. Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    meine berufliche Erfahrung ist: Man kann nur etwas beurteilen, wenn man selbst dabei ist und war. Und selbst dann sind die Aussagen bei einem Unfall mit vier Zeugen oft unterschiedlich. Unser Bürgermeister muss weiter seinen Dienst machen. Auch ich halte Fahrer auf, die regelwidrig in Straßen hineinfahren und frage sie nach ihrer Durchfahrtserlaubnis. Das werde ich auch weiterhin tun. Wollen Sie Regelverstöße schützen ? Ich gehe davon aus, dass unser Bürgermeister Sebastian Thaler des Richtige getan hat und auch der Vorgang sich so zugetragen hat wie von ihm geschildert.

    Strafrechtlich wird jemand nicht verurteilt, wenn er zwar die Straftat begangen hat, ihm aber diese nicht nachzuweisen war, mangels entsprechender Zeugen, die es gesehen haben.

    Zivilrechtlich wird derjenige herangezogen, der der vermeintlich den Schaden verursacht hat. Der vermeintliche Schädiger, der Bürgermeister, muss jedoch zahlen, wenn er selbst keine Zeugen hat, die z.B. das „Schubsen“ gegen das Fahrzeug gesehen haben.

    Sie können von einem Gericht nicht erwarten, dass es nach den vorhandenen Tatsachen entscheidet, sondern nur nach dem, was zu beweisen ist.

    Ich bin daher stets vorsichtig, in die eine wie die andere Richtung. Wer aber vorher schon sich rechtswidrig verhält und in gesperrte Straßen fährt, der muss mit entsprechendem Widerstand seitens der Staatsgewalt, das ist nun mal der Bürgermeister, rechnen. Ich hoffe, dass wir uns alle dafür einsetzen, dass nicht permanent zu bequeme oder faule Menschen die Vorschriften zum Schutz unserer Erholungsgebiete mißachten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bertram Böhm
    Rechtsanwalt
    Mitglied des Gemeinderats – Vorsitzender der Echinger Mitte

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