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Partnerschaft Vater und Sohn

Am 02.02.2024 um 11:00 Uhr wird am Landgericht München II (Landgericht München II, Denisstr. 3 München (Saal 514)) gegen den 3. Bürgermeister Leon Eckert, MdB wegen einer negative Feststellungsklage verhandelt.

Wenn der Vater mit seinem Sohn etwas unternimmt, ist das normalerweise ein schöner Anfang für eine Geschichte. Wenn allerdings der Sohn Bundestagsabgeordneter ist und der Vater Anwalt, kann das manchmal zu befremdlichen Situationen führen. So haben wir am 30.12.2021 eine E-Mail von der Anwaltskanzlei Eckert und Wisser aus Neufahrn erhalten. Rechtsanwalt Dr. Ralf Eckert hat uns in der ersten E-Mail mitgeteilt, dass er die Interessen von Leon Eckert (seinem Sohn) hier vertritt, und die Behauptung im Leserbrief „Tun oder Nichtstun?“ auf der Echinger Rundschau würde nicht zutreffen. Hier wurde folgende Passage aus dem Leserbrief von Torsten Wende bemängelt:

„Da die Staatsanwaltschaft Landshut auch gegen Sie (Anm. d. Red.: Leon Eckert) Vorermittlungen wegen Untreue führt, Aktenzeichen liegt mir vor, habe ich einen Vorschlag für Sie Herr Eckert: „Machen Sie den Kurz!
Rücktritt – Sofort!“

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Weiter schreibt der Anwalt:
Hierbei handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Gegen unseren Mandanten wird kein Strafermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Landshut geführt. Die Äußerung erfüllt unter anderem den Tatbestand der Verleumdung. Wird die Behauptung auf der Seite der Echinger Rundschau aufrecht erhalten, machen auch Sie sich wegen Mittäterschaft/Beihilfe strafbar.

Abschließend wurde der Echinger Rundschau in dieser E-Mail eine Frist von 1 Stunde und 15 Minuten eingeräumt, diese Behauptung umgehend zu löschen, da sonst juristische Schritte gegen alle Beteiligten eingeleitet werden.

Selbstverständlich nahm die Echinger Rundschau Kontakt mit dem Verfasser Torsten Wende aufgrund dieser Anschuldigungen auf. Dieser konnte in kürzester Zeit die Behauptung untermauern. Dieses Ergebnis wurde dem Vater von Leon Eckert, Rechtsanwalt Ralf Eckert mitgeteilt und ihm angeboten, falls er über andere Informationen verfüge, die das Gegenteil belegen, Herrn Wendes Beitrag unverzüglich anzupassen.

Nachdem etwas mehr als eine Stunde verstrichen war, erhielten alle Beteiligten der Echinger Rundschau jedoch keine Beweise, sondern ein Abmahnschreiben dieser Kanzlei mit der Behauptung:
„Mit der unwahren Tatsachenbehauptung verletzen Sie als Verantwortlicher der Echinger Rundschau das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Mandanten des weiteren erfüllt die Falschbehauptung objektiv den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung … Insofern kommt ihrerseits Mittäterschaft bzw. Beihilfe in Betracht.“

Mit einigen juristischen Floskeln und um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen, wurde eine Frist bis Mittwoch den 05.01.22 gesetzt. Als Streitwert wurde eine Summe von 20.000 € festgelegt, die mit einer Kostenabrechnung der Kanzlei von 1295,43 € für jeden Beteiligten der Echinger Rundschau verbunden war. In der folgenden Unterlassungserklärung wird dementsprechend noch einmal wiederholt, dass bei erneuten Veröffentlichungen dieser Behauptungen und auch bei Lesermeinungen, der Bundestagsabgeordnete und 3. Bürgermeister Leon Eckert einen Schadensersatzanspruch von 10.000 € geltend machen können.

Bis zum heutigen Tag haben die beteiligten Personen weder ein Einschreiben von der Anwaltskanzlei, noch eine Aufforderung zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erhalten.

Innerhalb der Grünen in Eching wurde ebenfalls abgemahnt!

Wie die Echinger Rundschau erfahren hat, hat der 3. BGM und MdB Leon Eckert vor Freund und Feind keinen Halt gemacht. Ein Mitstreiter und früherer Unterstützer von Leon Eckert bei den Wahlkämpfen der Grünen in Eching behauptete auf der Seite Echinger-zeitung.de ebenfalls etwas, was dem Bundestagsabgeordneten nicht gefallen hat. Der frühere grüne Parteisoldat akzeptierte wohl die Abmahnung und räumte den Fehler ein. Interessanterweise wurde hier ein anderer Streitwert angegeben. Ob Herr Eckert gegen den Betreiber der Echinger-Zeitung, Klaus Bachhuber, vorgegangen ist, ist uns nicht bekannt. Allerdings wurde die abgemahnte Lesermail von der Plattform entfernt.

Nach Bekanntmachung der Abmahnung, haben auch wir die kritische Zeile aus dem Kommentar gestrichen!

Solidarität für die Meinungsfreiheit

Nach der Löschung auf der Plattform Echinger-Zeitung waren einige aufmerksame Leser verwundert, warum dieser Leserbrief nicht mehr im Netz steht. Die Aufklärung der Echinger Mitbürger über dieses Vorgehen der Familie Eckert entsetzte viele von ihnen. Daraufhin wurde für den einst stolzen Orts-Grünen, zwei Drittel der Abmahnsumme gesammelt und diese ihm übergeben.

Freund des transparenten Einkommens

Wie hoch die gesamte Abmahngebühr war, wird sicherlich auf Leon Eckerts Homepage veröffentlicht. Denn auf seiner Seite gibt es eine Kategorie Transparenz. Hier wurden die Bruttoeinkünfte der letzten Jahre bis zum 01.04.2021 veröffentlicht. Warum auch nicht das zusätzliche Taschengeld seines Vaters/Anwalts? Es soll sich hierbei um eine hohe dreistellige Summe handeln.

Bildrechte Leon Eckert – www.leon-eckert.de/transparenz

Transparenz auch im Fall Sebastian Thaler

In der Pressekonferenz am Montag, den 10.01.2022 teilte der als dritter Bürgermeister fungierende Leon Eckert in einer Online-Pressekonferenz mit, dass man Anwälte damit beauftragen möchte, um die von der Gemeinde verauslagten Prozesskosten zurück zu erlangen. Es handelt sich dabei um rund 72.400 €, die Sebastian Thaler in einer Privatangelegenheit von der Gemeinde Eching bezahlen hat lassen. Die Erlaubnis zu diesem Handeln bekam Thaler von der Gemeinderatsmehrheit aus SPD, Grünen, Bürger für Eching und der Echinger Mitte.

Erst nach großem Druck der Öffentlichkeit und der Hausdurchsuchung im Echinger Rathaus am 20.07.2021, wurde nach drei Jahren des Schweigens, angefangen, etwas dagegen zu unternehmen.
Wir von der Echinger Rundschau fragen uns, wieso nicht früher hier etwas von Leon Eckert und Co.  unternommen wurde und jetzt jedem Kritiker dieses Vorgangs ein Abmahnschreiben droht. Jahrelang wurde versäumt, diesen Vorgang vom Gemeinderat korrekt zu bewerten. Das damalige Vorgehen, den Unterstützern erst den Persilschein auszustellen und anschließend das Urteil abzuwarten, kann man immer noch als höchstverwerflich ansehen. Vielleicht sollten hier keine „Friend of Thalers“ für Aufklärung sorgen, die damals dieses Vorgehen mitgetragen hatten. Wer hier eine „Mittäterschaft bzw. Beihilfe“ begangen hat, beurteilt die unabhängige Justiz.

Die endende Vetternwirtschaft trägt erste Früchte

Nachdem der Antrag von CSU, FW und FDP in der Sondersitzung vom 17.11.2021 erfolgreich war, zeigen sich hierbei die ersten Erfolge. Der Echinger Jahresrückblick 2021 hat das erste Mal seit 2018 ein Impressum abgedruckt. Die muntere Auftragsvergabe an den Schwager von Sebastian Thaler, hat somit ein Ende genommen. Wie hoch die Gesamtsumme der vergebenen Aufträge an Thalers Schwager war, bedarf noch der genauen Überprüfung. Allerdings muss die Rechtsaufsicht des Landratsamts erst noch die Freigabe zur Veröffentlichung dieser Zahlen erteilen. Angeblich soll der Landrat bereits persönlich zugesichert haben, hier die Gemeinde Eching unterstützen zu wollen.

Kleiner Exkurs in Sachen Meinungsfreiheit von der Bundeszentrale für Politische Bildung:

https://www.bpb.de/lernen/projekte/abdelkratie/311350/meinungsfreiheit

(© bpb – Bundeszentrale für Politische Bildung )

8 Gedanken zu „Eckert: Beihilfe / Mittäterschaft?“

  1. Servus Herr Alf,
    möglicherweise werden sich die Herren Dr. Ralf Eckert und Leon Eckert an Torsten Wende die Zähne ausbeißen (es soll ja auch harte Torten geben).
    Ich beabsichtige, den Prozess am 02.02.24 als Zuschauer im Gerichtssaal zu verfolgen. Wird sicherlich spannend.
    MfG
    Guido Langenstück


  2. Ganz herzlichen Dank, dass dieser Artikel, wohl durch eine Ergänzung, ganz nach oben gespült wurde.
    Am besten hat mir im Rechtsanwaltsschreiben der „Torten Wende“ gefallen.
    Heißt das, dass der Wende Torten besorgt oder besorgen kann und falls ja, handelt es sich dabei um Backwerk oder doch um etwas oder jemand anderes? Oder bedeutet es gar, dass Wende selber als Torte bezeichnet wird?
    Man wird es wohl nie erfahren. Oh, Moment bitte, vielleicht doch, bei der anstehenden Verhandlung? 😀
    Ich persönlich hatte zwei Interaktionen mit Herrn Eckert, MdB und die waren komplett unabhängig von allem, was oben dargelegt wurde und aufgekommen ist. Seither kann ich ihn leider nicht mehr ernst nehmen in (s)einem öffentlichen Amt.


  3. Lieber Herr Gerber
    Es wäre durchaus interessant zu erfahren, welcher der Superdemokraten von den Grünen ein Ordnungsgeld für Herrn Müller -Saala beantragt hat. Der- oder diejenige hätte damit ein ähnlich profundes Demokratieverständnis unter Beweis gestellt wie unser visionärer Bürgermeister mit seinem Maulkorberlass für den Gemeinderat. Das wird doch nicht etwa ein MdB und Historiker gemacht haben ?
    „Ihr seid mer ja scheene Demogradn!“
    Dr. Andreas Erb


  4. Herr Gerber,
    Wissen wer dies getan hat?
    Wer hat das Ordnungsgeld beantragt?
    Habe es bis dato nicht erfahren.

    Gruß
    Heinz Müller-Saala


  5. Sehr geehrter Herr Müller-Saala,
    das ist ja ein dicker Hund, was Sie hier schreiben. Können Sie den Lesern auch den Namen Des-/Derjenigen aus der Grünen-Gemeinderatsfraktion nennen, der/die (angeblich) vorschlug, ein Ordnungsgeld gegen Sie zu verhängen?
    Warum überhaupt ein „Ordnungsgeld“ als Strafe für ein Gemeinderatsmitglied, welches lediglich wissen will, wie hoch die Kosten in Zusammenhang mit Thalers Rauferei 2018 sind (für die die Gemeinde (besser: der Echinger Steuerzahler) lt. SZ-Bericht und heutigen Erkenntnisstand ca. 72.400 € berappen musste) und vorschlug, dass alle GR-Fraktionen daran beteiligt werden?
    Wollen oder wollten Teile des Gemeinderats Sie etwa mundtot machen? Der Verdacht drängt sich angesichts Ihrer Lesermail geradezu auf.
    Wenn das, was Sie hier schreiben, wahr ist, sehe ich ein neues Betätigungsfeld für die Staatsanwaltschaft (Verdacht: Nötigung).

    Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
    Guido Langenstück


  6. Die Idee gegen mich ein Ordnungsgeld zu verhängen, warum ??? Ich habe nichts falsches getan, oder ?
    Mein Antrag zur Offenlegung von angefallenen Kosten unter Beteiligung aller Fraktionen, war doch nicht falsch, oder ?
    Unrechtmäßig war das Verhalten des Bürgermeisters, der meinen Antrag bis heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat und in einer späteren nichtöffentlichen Sitzung, unter TOP Bekanntgaben, in meiner Abwesenheit, über diesen Antrag diskutieren ließ und wo, so sagte man mir später, ein Gemeinderatsmitglied der Grünen, vorschlug, eine Ordnungsgeld gegen mich zu verhängen.


  7. Gute Idee mit dem Buch. Da gehört auch dazu, daß vor Monaten nach ihrem Antrag auf Akteneinsicht die Grünen ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen wollten.


  8. Eine sehr gute Zusammenstellung viele Tatsachen und Ergebnisse, die man – um später mal ein Buch oder zumindest eine Broschüre über den Fall Thaler, die Betroffenen und auch die darunter leidenden – zu schreiben, denn das ist auch ein Teil Echinger Geschichte,

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