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Die politischen Fehler Thalers waren bisher nicht Gegenstand von Gerichtsurteilen

Es war nicht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Einheimischenmodell, die der Rathauschef so lange hinaus zögerte, bis den Bauwilligen die davon galoppierenden Zinsen ihrem Traum vom Eigenheim einen Strich durch die Rechnung machten. Es war auch nicht der Kauf der Gaststätte Huberwirt, dessen Nutzungskonzept seit mehreren Jahren auf sich warten lässt.

Es war auch nicht die behindertengerechte Umgestaltung des S-Bahnhofs oder gar der Bau einer Ortsumgehungsstrasse, worauf die Echinger Bürger*innen wohl noch  länger warten müssen. Auch der Beschluss über den Baubeginn des Günzenhausener Feuerwehrhauses, bei dem Thaler als einziger dagegen stimmte, hatte kein Gerichtsurteil zur Folge.

Gerichtsurteile in der Causa Thaler waren die Folge seiner privaten Handlungen

Sei es bei der grob fahrlässigen Sachbeschädigung am Echinger See oder wegen Untreue. Unstrittig ist wohl, dass es sich bei diesen Aktionen um keine Amtshandlungen handelte, worüber sich sämtliche Richter in der Causa Thaler bisher einig waren. Nachdem der Widerspruch unseres Bürgermeisters gegen das vom Landgericht Landshut erlassene Urteil am OLG München wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg scheiterte, wurde dieses rechtskräftig.

Aber anstatt für seinen als Privatperson verursachten Fehler die Verantwortung zu übernehmen und die Kosten des Verfahrens, der Anwälte und der Schadensregulierung entsprechend dem Gerichtsurteil selbst zu tragen, ließ er diese auf Basis eines wohl fragwürdigen Anwaltsgutachtens aus der Gemeindekasse begleichen. Das ihm eigene Verhalten quittierte die Staatsanwaltschaft Landshut schließlich mit einem Strafbefehl wegen Untreue beim Amtsgericht Freising. Der zuständige Strafrichter hatte offensichtlich keine Bedenken, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten und einen Strafbefehl gegen Thaler wegen Untreue zu erlassen, da sich aus der Aktenlage wohl ein hinreichender Tatverdacht ergab. Ein Strafbefehl hat die gleichen Rechtsfolgen wie ein Gerichtsurteil.

Bleibt abzuwarten, inwieweit der von unserem Verwaltungsoberhaupt eingelegte Einspruch geeignet ist, hier neue Fakten zu schaffen. Oder handelt es sich dabei womöglich nur um ein taktisches Manöver, um die Entscheidung der Landesanwaltschaft zu verzögern, um möglichst lange bei vollen Bezügen im Amt bleiben zu können?

War der Wohnungskauf zum Schnäppchenpreis gar der Vorteilsnahme im Amt geschuldet?

Zweischneidig ist dagegen der Wohnungskauf zum Schnäppchenpreis von einem hochbetagten ASZ-Bewohner. Immerhin hatte Thaler Herrn L. bei der Gratulation zu seinem 90. Geburtstag, also anlässlich einer Amtshandlung kennen gelernt. Daher drängt sich förmlich die Frage auf, ob hier sogar eine Vorteilsnahme im Amt anzunehmen ist.

Der Rathauschef betonte ja stets, die Wohnung als Privatmann zu einem marktüblichen Preis erworben zu haben. Wie sich das mit einem über 40%-igen Abschlag vom Marktpreis vereinbaren lässt, sei dahin gestellt. Interessant wäre es jedoch zu wissen, ob die in dieser Angelegenheit verauslagten anwaltlichen Beratungskosten auch aus der Gemeindekasse beglichen wurden. Dass Thaler den durch den Kauf erlangten geldwerten Vorteil zu versteuern hat, ist zweifelsohne auch seine Privatangelegenheit. Er allein ist ja auch Nutznießer der Mieterträge, obwohl er zum Zeitpunkt, als er sich den Mietern als neuer Vermieter vorstellte, die Immobilie noch nicht einmal bezahlt hatte.

Warum griff die Lokalpresse die Gerichtsurteile in ihrer Berichterstattung nicht auf?

Thaler war jedes Mittel recht, um eine Berichterstattung über die Gerichtsurteile, die seine privaten Handlungen auslösten, zu verhindern. Er schreckte nicht einmal davor zurück, kommunalen Online-Nachrichten-Portalen wie der www.echinger-rundschau.de, die die Gerichtsurteile sogar online stellte, das Recht auf Pressefreiheit abzusprechen. Nicht verwunderlich, dass der Rathauschef kein Vertrauen in die Urteilsfähigkeit von Gerichten hat. Scheiterte er doch mit seinem beantragten Maulkorberlass gegen die Echinger Rundschau sogar vor Gericht, da die Pressefreiheit essentiell für die Meinungsbildung in einer Demokratie ist.

Warum machte Thaler seine fragwürdigen Privataktionen zum Politikum?

Das begann mit seiner grob fahrlässigen Sachbeschädigung am Echinger See, indem er einen zweifachen Familienvater bezichtigte, ihm gegenüber als Bürgermeister in Ausübung seines Amts gewalttätig geworden zu sein. Anstatt die Verantwortung für sein eigenes Fehlverhalten als Privatmann zu übernehmen, inszenierte er sich lieber als kommunalpolitisches Opfer einer vorgetäuschten Straftat. In einem darauf folgenden öffentlichkeitswirksam gestarteten Zeugenaufruf „in eigener Sache“ in den amtlichen Mitteilungen des Echinger Forums betonte er auch noch, wie gefährlich es sei, ein kommunalpolitisches Amt inne zu haben.

Dadurch konnte er sich des Mitgefühls der Echinger*innen sicher sein. Gleichzeitig pochte er im Gemeinderat auf Übernahme der sich aus seiner grob fahrlässigen Sachbeschädigung ergebenden Folgekosten durch die Gemeinde. Während sich die Höhe des von ihm verursachten Schadens auf etwa 4800 € belief, summierten sich die zu Lasten der Gemeinde über die Jahre hinweg zuzüglich aufgelaufener Anwalts- und Gerichtskosten auf mittlerweile 72400 €, wie in der überregionalen Tagespresse zu lesen war. Damit war der Grundstein für die Abwicklung von Privataktionen zulasten der Gemeindekasse gelegt. Angefangen bei einem von ihm beauftragten strittigen Gutachten bei der für die Gemeinde tätigen Anwaltskanzlei über die  Kostenübernahme seines grob fahrlässigen Handelns durch die Gemeinde bis zur Überprüfung der Verjährungsfrist eines Eintrags im Bundeszentralregister.

Kann Thaler Berufliches nicht von Privatem trennen?

Natürlich war es vorteilhaft, wenn er die Folgen seiner privaten Fehlhandlungen nicht persönlich tragen musste, sondern aufgrund seiner Befugnisse in Ausübung seines Amts aus der Gemeindekasse bezahlen lassen konnte. Was für ihn sehr komfortabel war, war den Echinger Steuerzahler*innen ein „Dorn im Auge“. Verhinderte doch diese Konstellation eine kritische Reflexion über das ihm eigene Verhalten und damit die Einsicht über die Notwendigkeit, daran etwas zu ändern.

Im Zweifelsfall wurde die Verantwortung für sein eigenes Fehlverhalten seinen politischen Gegenspielern angelastet, um unbeirrt daran festhalten zu können. Daher liegt nahe, dass es sich bei der Anzeige seiner Familie beim Jugendamt ganz ähnlich zugetragen haben könnte. Immerhin sind ja auch Kinder betreuende Einrichtungen oder Kinderkliniken angehalten, Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls das Jugendamt einzuschalten.

Warum unterstellte Thaler seinen politischen Gegenspielern „Neid und wollüstige Niedertracht“?

Was macht den Bürgermeister so sicher, dass niedere Beweggründe seiner kommunalpolitischen Gegenspieler ursächlich für die Anzeige seiner Familie beim Jugendamt waren? Schließt er von sich auf andere? Der Immobilienkauf von einem hochbetagten ASZ-Bewohner zum Schnäppchenpreis zulasten des Erbes der Gemeinde spricht für sich. Ganz zu schweigen von der für ihn selbstverständlichen Inanspruchnahme von Versicherungen der Gemeinde als auch der Gemeindekasse zum Begleichen der mit seinen schlagzeilenträchtigen Privataktionen verbundenen Folgekosten.

Jedenfalls hatten seine politischen Kontrahenten die Zivilcourage, die Machenschaften unseres Verwaltungsoberhaupts transparent zu machen. Seine jedoch reichte nicht einmal aus, um die persönlichen Fehler einzugestehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Selbst nach Bekanntwerden der Ungereimtheiten im Echinger Rathaus war er zu feige, sich den Bürger*innen zu erklären, geschweige denn die Aufklärung zu unterstützen.

Meinwohl vor dem Gemeinwohl

Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge an seinen Schwager spricht dafür, dass dem  Bürgermeister seine privaten Vorteile, die er aus dem Amt ziehen konnte, stets wichtiger waren als seine Verantwortung gegenüber der Gemeinde. Sein eigenartiges Rechtsverständnis wird nur noch übertroffen durch seinen Mangel an Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gemeinde, deren Oberhaupt er repräsentiert.

Eine Entschuldigung oder gar Mitgefühl gegenüber den Echinger*innen, denen er durch sein fragwürdiges Immobiliengeschäft möglicherweise noch einen Teil ihres Erbes vorenthalten hat, hat er bisher jedenfalls für entbehrlich gehalten. Warum auch? Seine Einsichtsfähigkeit und moralische Verantwortung reichten ja nicht einmal aus, um seinen eigenen Fehler zuzugeben, geschweige denn die politische Verantwortung dafür zu übernehmen. Bequemer war es allemal, Teilen des Gemeinderats anlässlich der Weihnachtsfeier seine Verachtung auszusprechen anstatt professionellen Respekt gegenüber deren ehrenamtlichem Engagement zu zollen. Vielleicht würde es sich lohnen, einen Bürgerentscheid anzusetzen, um zu eruieren, ob die Bürger*innen mit Thaler als Rathauschef die in diesem Jahr anstehende 1250 Jahr-Feier des Orts überhaupt noch begehen wollen.