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06.04.2022

Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der Vorfälle am Echinger See einen Strafbefehl gegen Bürgermeister Thaler wegen Untreue zur Folge hatte, dauert die Prüfung von Vetternwirtschaft noch an. Diese war nicht Gegenstand des bereits beim Amtsgericht Freising beantragten Strafbefehls. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der zahlreichen Vergaben öffentlicher Aufträge an den Schwager unseres Rathausoberhaupts stehen noch aus, weil das Prüfverfahren in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist. Wir können gespannt sein auf die Maßnahmen, die die Staatsanwaltschaft Landshut nach Abschluss ihrer Ermittlungen in dieser Angelegenheit einleiten wird.
 
Sicher ist jedoch, dass Thaler bereits jetzt einen schwerwiegenden Vertrauensverlust seitens der Öffentlichkeit und der Verwaltung hinnehmen musste, sodass seine weitere Ausübung des Bürgermeisteramts kaum noch vermittelbar scheint. Fraglich ist jedoch, warum dieser unter diesen Umständen weiterhin an seinem Amt festhält, anstatt es zur Verfügung zu stellen. Ist es nur eine ihm eigene Rechtsauffassung, die charakterliche Prägung oder gar eine Ignoranz der öffentlichen Meinung? Bleibt abzuwarten, welches Ende die Landesanwaltschaft der Inszenierung des Echinger Bürgermeisters bereiten wird.

Razzia im Echinger Rathaus -Strafbefehl gegen Bürgermeister Thaler wegen Untreue

21.03.2022

Nach Abschluss der monatelangen Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft Landshut schließlich einen Strafbefehl gegen Thaler beim Amtsgericht Freising wegen Untreue. Gegenstand der Ermittlungen war die Abwicklung einer im Mai 2020 vor dem Landgericht Landshut auf Schadensersatz gerichteten Klage. Hatte unser Rathauschef doch durch sein grob fahrlässiges Verhalten als Privatperson bei dem „Vorfall am Echinger See“ in 2018 einen nicht unerheblichen Schaden an einem SUV verursacht und die Schadensregulierung neben Anwalts- und Gerichtskosten aus der Gemeindekasse bezahlen lassen, die sich über die Jahre hinweg auf 72400 € aufsummierten.
 
Hat Thaler der Gemeinde gar schon einen Teil der verauslagten Kosten rückerstattet?
 
Da die Anwälte unseres Verwaltungsoberhaupts gegen den Strafbefehl Einspruch einlegten, kann es sich bei der im Raum stehenden Teilrückzahlung der verauslagten Kosten an die Gemeinde wohl kaum um ein Schuldeingeständnis handeln. Ist hier gar ein taktisches Manöver anzunehmen, um eine Suspendierung aus dem Dienst bei gekürzten Bezügen hinaus zu zögern, um noch möglichst lange bei vollen Bezügen im Amt bleiben zu können? Bleibt abzuwarten, ob die Landesanwaltschaft unter diesen Umständen eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses für zumutbar hält.
 
Ist jetzt die Zeit reif für einen aufklärenden zweiten Bürgermeister in Eching?
 
Da nach dem Rücktritt der zweiten Bürgermeisterin Stefanie Malenke Axel Reiß vom Bündnis 90/Die Grünen als deren Nachfolger im Raum steht, stellt sich die Frage, ob in anbetracht einer möglichen Suspendierung Thalers die Bestellung des zweiten Bürgermeisters um vier Wochen verschoben werden sollte. Wäre es den Bürgern, Verwaltungsmitarbeitern und  Gewerbesteuerzahlern in Eching nicht geschuldet, wenn weniger ein Freund Thalers als vielmehr ein an der Aufklärung interessierter zweiter Bürgermeister in Eching das Amt übernehmen würde?

Razzia im Echinger Rathaus – BGM Thaler im Visier der Staatsanwaltschaft

23.07.2021

Völlig überraschend fand am 20.7.2021 vormittags eine Razzia mit großem Polizeiaufgebot im Echinger Rathaus statt. Anlass dieses unerwarteten Besuchs war die Sicherstellung diverser Unterlagen. Nach Mitteilung der stellvertretenden Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut wurde die Durchsuchung im Rathaus im Zuge eines gegen BGM Thaler laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Untreue durchgeführt.

Die Gemeindekasse Eching soll für die öffentlichkeitswirksam ausgetragene  Auseinandersetzung des Bürgermeisters mit einem unbescholtenen Familienvater mehrere 10.000 Euro an Verfahrens-, Anwalts- und Schadensregulierungskosten für die grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigung des BGMs verauslagt haben. Allein im Haushaltsjahr 2019 belastete diese Angelegenheit bereits mit mehr als 22.000 Euro den Haushalt der Gemeinde. Hatte doch die 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke (SPD) diesen Betrag gegen die Stimmen der FW, CSU und FDP rückwirkend nach der Kommunalwahl im Jahr 2020 im Gemeinderat durchgesetzt und genehmigen lassen. Auf meine persönliche Frage, ob nicht sie es war, die die Übernahme der Kosten genehmigt hatte, verschlug es Frau Malenke gestern fast die Sprache, um dann schließlich anzumerken, dass sie sich dazu leider nicht äußern könne.

Hatten doch das Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München übereinstimmend festgestellt, dass der Echinger Bürgermeister die grob fahrlässig herbeigeführte  Sachbeschädigung bei der Auseinandersetzung am Echinger See als Privatperson und nicht in Ausübung seines Bürgermeisteramts verursacht hatte.

Im März dieses Jahres beantragte der Gemeinderat Heinz Müller-Saala (FDP) eine Kostenaufstellung und Akteneinsicht im Ratsgremium. Dieser Antrag wurde bis heute nicht auf die Tagesordnung des Echinger Gemeinderats gesetzt. Im Gegenteil, Herr Müller-Saala soll erheblichen Anfeindungen der Unterstützergruppierungen (SPD, Grüne, BfE, ÖDP und Echinger Mitte) des Bürgermeisters ausgesetzt gewesen sein.

Bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Ermittlungen sonst noch ans Licht bringen.

Doch kein Faustschlag am Echinger See – BGM Thaler legt nochmal nach

25.03.2021

Die Tinte der Richterin unter dem rechtskräftigen Urteil war nicht einmal getrocknet, da legte Bürgermeister Sebastian Thaler noch einmal nach. Nachdem der Geschädigte auf einen der Facebook-Posts des Bürgermeisters geantwortet hatte, seine Darstellung entspreche nicht der Wahrheit, zeigte Thaler den Familienvater erneut an – dieses Mal wegen Verleumdung.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nahm sich der Prüfung des Tatbestands der Anzeige am 11.02.2021 an und stellte neun Tage später diese auch wieder ein.

Die entstandenen Kosten unter anderem für den Schaden am Auto des Klägers in Höhe von rund 5.164 €, wurden zu dessen Überraschung von der Gemeinde Eching bezahlt.

Heinz Müller-Saala (FDP) wollte in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2021 unter dem Punkt „Bekanntgaben & Anfragen“ wissen, wie hoch die Kosten für dieses Verfahren sind. Er sei mehrfach von Bürgern angesprochen worden und diese haben ein Recht zu wissen, was mit ihren Steuergeldern passiert. Herr Thaler entzog Herrn Müller-Saala das Wort und teilte dem Rat mit, dass es eine nicht öffentliche Information sei und somit auch nichts im öffentlichen Gemeinderat zu suchen hätte. Warum sollen denn die Echinger Bürger nicht erfahren, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden?

Urteil gegen 1. Bürgermeister Thaler rechtskräftig

26.01.2021

BGM Thaler, der sich ja bereits in seiner amtlichen Mitteilung im FORUM vom 08/2020 als bekennender Zweifler an der Urteilsfähigkeit unserer Gerichte geoutet hat, erhielt erneut einen Dämpfer.  Unser Verwaltungsoberhaupt hatte einen Berufungsantrag gegen das am LG Landshut am 24.07.2020 gefällte Urteil (Az: 44 O 983/19) gestellt. Dieser wurde vom OLG München am 19.11.2020 wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg in einem Beschluss von drei Richtern abgeschmettert (Az: 20 U 5142/20).

Keiner der Richter war bereit, der Rechtsauffassung Thalers zu folgen, dass nicht er, sondern die Gemeinde, deren BGM er ist, passivlegitimiert sei. Sein beherztes Eingreifen am Echinger See war jedoch keine Amtshandlung, da zu den typischen Aufgaben des ersten BGMs einer bayerischen Gemeinde weder das Verfolgen noch Unterbinden von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehört. Unzutreffend war auch seine Rechtsauffassung, aus der Zuständigkeit der Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde die von ihm ergriffenen Maßnahmen als Diensthandlung zu legitimieren. Mangels Durchsetzungskompetenz war das Verhalten Thalers einfach ein Ausüben von Selbstjustiz  als Privatperson. Und das in einem Rechtsstaat, dessen Fundament die Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive ist.

Andererseits war es jedoch sehr mutig, seine Wissensdefizite über die Aufgaben des Bürgermeisteramts und die Befugnisse der Behörde, deren Leiter er ist, sogar vor Gericht, ungeniert offen zu legen.

Thalers Schildbürgermeisterstreich könnte jedoch teuer für ihn enden. Die Ansprüche des Familienvaters wurden auf Basis der protokollierten Zeugenaussagen und des Übergabeberichts der PI Neufahrn vollumfänglich bejaht, da Thalers grob fahrlässiges Verhalten für die Sachbeschädigung an seinem Pkw ursächlich war. Außerdem muss er neben dem Sachschaden auch für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens aufkommen. Die Behauptung  des Echinger Rathauschefs, er sei durch einen heftigen Faustschlag bzw. Stoß des Klägers zu  Boden gegangen,  war nicht glaubwürdig, da sie durch keinen der Zeugen bestätigt wurde und es auch keinerlei Beweise dafür gab. Daher wurden sämtliche materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche Thalers mit Ausnahme von 50 EURO für eine nachgewiesene Beschädigung des von ihm getragenen Polo-Shirts mit Sponsorenlogo der TU München abgewiesen.

Am 13.01.2021 folgte unser BGM schließlich der vom OLG München ausgesprochenen Empfehlung und zog seinen Berufungsantrag zurück. Damit wurde das vom Landgericht Landshut am 24.7.2020 gefällte Urteil rechtskräftig. Jetzt kann endlich abgerechnet werden.

Thaler betonte im Beitrag „Als Bürgermeister oder privat geschlagen?“ von Klaus Bachhuber in der Echinger-zeitung.de vom 18.10.2019, dass er „selbstverständlich in dem Prozess durch den Anwalt der Gemeinde vertreten werde und hierfür eine Rechtsschutzversicherung bestehe“. Fraglich ist jedoch,  ob  die Rechtsauffassung unseres BGMs auch zutrifft, wenn es darum geht, die Folgen privater Fehlhandlungen abzuwehren.  Bisher haben ja schon mehrere Richter an unterschiedlichen Gerichten die  Rechtsauffassung Thalers nicht geteilt und diese gar als unzutreffend gewürdigt. Es wäre jedoch interessant, die Gründe zu kennen, wieso der Gemeinderat unter Leitung der 2. BGM Stefanie Malenke Anwalts- und Verfahrenskosten im höheren fünfstelligen Bereich genehmigt hat, diese aus der Gemeindekasse und damit aus Steuermitteln zu bezahlen. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, diesen Betrag 2020 in den Bürgerhaushalt zu investieren? Dann hätten die Bürger Echings wenigstens einen Nutzen davon.

Ursprungstext

Schildbürgermeisterstreich am Echinger See

Das Urteil vom Landgericht Landshut – Dieses Dokument wurde Datenschutzkonform zensiert

Z-2020-07-27-EchingerSee-Endurteil-LG-LA

Mit Spannung darf nun abgewartet werden, ob die „Friends of Thalers“ (SPD-Eching, Grüne-Eching, Echinger Mitte, Bürger für Eching) hier weiterhin alles vertuschen wollen, oder ob wirklich etwas im Gemeinderat dazu gesagt wird.
Nach einer ersten Anfrage von der CSU Fraktion, antwortete die Echinger SPD, dies habe in einer Allgemeinen Anfrage im BPU-Ausschuss nichts zu suchen.

Ein Blick in die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Eching genügt, um Klarheit zu schaffen (Anm. d. Red. Seite 23, §30).

3 Gedanken zu „***Update*** Razzia im Echinger Rathaus – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Vetternwirtschaft noch nicht abgeschlossen“

  1. Die Antwort, warum Sebastian Thaler immer noch an seinem Bürgermeister-Sessel klebt, ist eine relativ Triviale: Solange Thaler per Verfügung der vorgesetzten Behörden (Kommunalaufsicht und Landesanwaltschaft) nicht seines Amtes enthoben oder mit Gehaltskürzungen belegt wurde, erhält er seine vollen Dienstbezüge.

    Da Eching momentan knapp 15.000 Einwohner hat und einem Landkreis angehört, findet seine Dotierung nach Beamten-Besoldungsgruppe B 2 statt (siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-ANL_1 ).
    Dies ergibt momentan ein monatliches Grundgehalt (ohne Zulagen) von 7.975,28 € (brutto; siehe https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldung/by/2021.html ).

    Ich gehe davon aus, dass Sebastian Thaler -wie bisher- in erster Linie an seinen eigenen Geldbeutel denkt und deshalb so lange wie irgendmöglich sein Gehalt beziehen will (zumal er noch ca. 72.400 € für die zu Unrecht von der Gemeinde für ihn übernommenen Kosten in Zusammenhang mit seinem Möchtegern-Hilfssheriff-Einsatz am 01.08.18 an die Gemeindekasse zurückzuerstatten hat).
    Schließlich arbeitet Sebastian Thaler, wie er selber sagt, „wie ein Irrer“. 😱🤔

    Warten wir also ab, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft bei Thalers „Schwager-Geschichte“ kommt. Es bleibt spannend.


  2. Was für eine Mega – Klatsche für den Kandidaten zum 2. Bürgermeister, Gemeinderat Reiß (Grüne)!

    Ich war gerade in der Gemeinderatssitzung. Herr Gemeinderat Heinz Müller Saala (F.D.P.) beantragte gleich zu Anfang der Tagesordnung die Wahl zum 2. Bürgermeister zu vertagen, u.a. weil durch den Strafbefehl gegen den 1. Bürgermeister Thaler, sich eine neue Situation ergeben hätte!
    Darauf meldete sich der vermeintliche Kandidat Herr Reiß und besteht auf seine Kandidatur und darauf den Tagesordnungspunkt nicht zu vertagen….

    Abstimmung: Der Gemeinderat stimmt mit deutlicher Mehrheit für die Vertagung!

    Der neue 2. Bürgermeister und Stellvertreter des 1. Bürgermeisters wird nun im April gewählt.


  3. Ist doch schön, dass Sebastian Thaler respektive seine Anwälte Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt haben: nun wird es zu einer öffentlichen Verhandlung in Freising kommen.
    Ich beabsichtige, der Gerichtsverhandlung als Zuschauer beizuwohnen, um zu sehen, ob Thaler entlastende Argumente gegen das Untreue-Urteil vortragen kann oder nicht.
    Jedenfalls dürfte es Thaler nicht gelingen, den Richter oder die Richterin genauso am Nasenring durch die Manege zu führen, wie es ihm unter Zuhilfenahme eines Persilscheins der Anwaltskanzlei Siebeck/Hofmann/Voßen zwecks Kostenübernahme für seinen Möchtegern-Hilfssheriff-Einsatz am Echinger See am 01.08.18 durch die Gemeinde (72.400 €) mit Hilfe der „bunten“ Koalition im Gemeinderat leider gelungen ist.
    Wie konnten die GR-Fraktionen SPD, B.90/Die Grünen, BfE und EM nur so blauäugig sein, sich bei ihrer Entscheidung „pro/kontra Kostenübernahme“ nur auf die Stellungnahme dieser Anwaltskanzlei zu stützen, obwohl zu diesem Zeitpunkt in Eching so ziemlich jeder wusste, dass da noch ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren läuft?
    Zumindest Georg Bartl (CSU-Fraktionsvorsitzender im GR) hatte mehrfach angemahnt, vor der Entscheidung das Landshuter Urteil abzuwarten (dessen Mahnungen und Warnungen wurden bekanntlich von den „Bunten“ stets ignoriert).

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