Echinger Rundschau

4 thoughts on “Stellungnahme zur Weihnachtsfeier der Gemeinde

  1. Hallo Herr Langenstück,
    die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde wird entgegen Ihren Ausführungen nicht nur tätig, wenn ein rechtswirksames Strafurteil bzw. ein rechtswirksamer Strafbefehl vorliegt, sondern auch aus disziplinarrechtlichen Gründen, wenn ein Beamter durch sein Verhalten in Ausübung seines Amts über das Ziel hinaus schießt und ihr dieser Tatbestand angezeigt wird. Durch einen rechtswirksamen Strafbefehl bzw. ein rechtswirksames Strafurteil verwirkt jedoch ein Beamter die ihm zustehenden Rechte. Davon können auch Pensionsansprüche betroffen sein.
    Sollten die Ausführungen von Vinzenz Neumaier in der SZ korrekt sein, könnte der Strafbefehl vielleicht wegen Inanspruchnahme von Versicherungen der Gemeinde für Privatzwecke erweitert werden. Das stellte sich jedoch erst nach der Durchsuchung der Anwaltsbüros im Mai 2022, also nach dem bereits erlassenen Strafbefehl heraus. Vielleicht dauert es auch deshalb so lange, bis endlich der Strafprozess stattfindet.
    Freundliche Grüße
    Ingrid Brandstetter

  2. Sehr geehrter Herr Wende,
    ich erlaube mir höflichst, Sie zu korrigieren: Die Landesanwaltschaft wird erst dann tätig, wenn ein Beamter (auch ein Kommunalwahlbeamter, der Herr Thaler ist) ein rechtskräftiges Strafurteil erhalten hat. Und dies ist bei Herrn Thaler meines Wissens bis dato nicht der Fall.
    Bekanntlich hatte Herr Thaler 2022 einen Strafbefehl wg. Untreue vom Amtsgericht Freising erhalten, gegen diesen aber bekanntlich Widerspruch eingelegt (was sein gutes Recht ist).
    Es bleibt also abzuwarten, ob beim (hoffentlich bald stattfindenden, öffentlichen) Strafprozess in Freising der Strafbefehl gegen Herrn Thaler bestätigt wird oder nicht.

    Und ich denke, dass die Mehrheit der SPD-GR-Fraktion mittlerweile begriffen hat, dass es ein Fehler war, Sebastian Thaler als Bgm.-Kandidat aufs Podest zu heben.
    Immerhin distanziert sich lt. Medienberichten (auch) die lokale SPD von Thaler nach seinem Wutausbruch bei der letzten GR-Weihnachtsfeier.

    MfG
    Guido Langenstück

  3. Thalers Verhalten bei der GR-Weihnachtsfeier ist kein Fall für die Kommunalaufsicht, sondern eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
    Gem. Pressemitteilungen bezog Sebastian Thaler seine wenig schmeichelhaften Äußerungen gegenüber den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern auf angebliche anonyme Anzeigen gegen ihn und seine Ehefrau beim Jugendamt. Falls diese Anzeigen in böswilliger Absicht und ohne inhaltliche Substanz, von wem auch immer, erfolgten, kann man Thalers Groll schon gut verstehen.
    Unter der Voraussetzung, dass diese Anzeigen nicht aus den Reihen des Gemeinderats erfolgten, ist der Gemeinderat allerdings die falsche Adresse für Thalers Wutausbruch (es sei denn, Sebastian Thaler hat belastbare Beweise dafür (aber dann sollte Thaler Strafanzeige gegen den Denunzianten aus dem Gemeinderat und nicht den Gemeinderat unter Generalverdacht stellen)).
    Wäre ich FW-Vorstands- und -GR-Mitglied, würde ich jetzt Strafanzeige wg. der Straftatbestände „Beleidigung“ (§ 185 StGB), „Üble Nachrede“ (§ 186 StGB), „Verleumdung“ (§ 187 StGB) und „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Thaler stellen.

  4. Nachdem Thaler das Vertrauen der Allgemeinheit bereits verloren hat, so ist sein Verhältnis zum Gemeinderat nunmehr auch zerrüttet. Nach meinem Dafürhalten ist jetzt die Landesanwaltschaft München als Disziplinarbehörde am Zug. Ist so ein Bürgermeister noch tragbar, dient er noch der Gemeinde? Und warum lässt sich die SPD so sehr vor den Karren spannen?

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