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Eine Einschätzung des CSU-Ortsverbandes

So ein Bürgermeister ist arm dran, das wissen wir bei Herrn Thaler spätestens seit er sich öffentlich überlegen musste, ob er sein bereits gegebenes Wahlversprechen der Zusammenlegung von Bürgermeister- und Gemeinderatswahl halten konnte. Sonst hätte er ja eventuell auf die komfortable Altersversorgung der Altbürgermeister für seine Amtszeit verzichten müssen und hätte lediglich wie jeder normale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auf Grundlage seines Bruttogehalts Ansprüche in der Rentenversicherung erworben. Und das auch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, da sein Bruttogehalt ja über dieser lag. Das wäre also ein Versorgungsanspruch nur geringfügig über dem Mindestbedarf fürs Hungertuch geworden. Da musste die Gemeinde schon Verständnis haben, dass er sein eigenes Wahlversprechen nochmal auf den Prüfstand stellte und monatelang die Auskunft der Rechtsaufsicht abwartete. Dabei hätte jeder interessierte Laie die entsprechenden Bestimmungen selbst lesen und ausrechnen können, dass die voraussichtliche Amtszeit bei einer Wiederwahl auch noch für die reguläre Bürgermeisterversorgung genügen würde. Geschenkt, das Manöver der künstlichen Unklarheit war erfolgreich und die Wahl ist lange vorbei.

Festzuhalten ist aber, dass Herr Thaler dabei offenbar etwas gelernt hat: Dass es erfolgreich sein kann, auf die Mitleidskarte zu setzen, und das auch noch in Verbindung mit Übertreibungen und Unwahrheiten. Denn weder wäre er ganz ohne Altersversorgung dagestanden, noch war das eine schwer zu klärende Frage. Aber die Echinger Öffentlichkeit hat es mitgemacht.

Arm dran war Herr Thaler auch, als er den ersten Prozess um den berühmten Vorfall am Echinger See verloren hatte. Nicht nur, dass wohl die Beweislage und offensichtlich die Zeugenaussagen für ihn ungünstig waren, nein, auch noch die Justiz hatte sich in seinen Augen gegen ihn verschworen. Da kann man als Bürgermeister dann nicht nur in eigener Sache einen Zeugenaufruf im Echinger Forum starten, sondern auch gleich noch als Amtsträger Richterschelte betreiben. Wer übrigens damals den Vorfall als solchen nicht einschätzen konnte, der hätte hellhörig werden können, wenn ein Bürgermeister an offizieller Stelle in eigener Sache über die Justiz herzieht. Einige Prozesse später ist ziemlich klar, dass wir es auch hier mit Übertreibungen und Unwahrheiten zu tun hatten, mit denen er die Mitleidskarte gespielt hat. Die Echinger Öffentlichkeit hat es aber nicht mehr ganz mitgemacht.

So erhielten einige Wochen später sämtliche Gemeinderäte eine E-Mail, mit der sie erstmals Details aus dem Prozess erfahren haben und die Frage gestellt wurde, ob die Rechnung für die Rechtsanwaltskosten die Gemeinde übernähme. Herr Thaler teilte darauf dem Gemeinderat mit: Es sei doch klar, dass er auf diesen Unsinn nicht weiter eingehe. Was daraus geworden ist, ist bekannt.

Nun also wurde Herrn Thaler angeblich von übelwollenden politischen Gegnern das Jugendamt auf den Hals gehetzt. Dass üble Nachrede beim Jugendamt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein darf, ist sicher unbestritten. Dass das Jugendamt keine scharfe Waffe ist und bei unauffälligen Familienverhältnissen keine Bedrohung darstellt, darf man aber auch voraussetzen. Ist das also auch Unwahrheit und Übertreibung? Konkrete Fakten sind zumindest bisher nicht bekannt, insbesondere nicht, wer genau denn nun das Jugendamt mit welchem Vorwurf eingeschaltet hat.

Dennoch: Herr Thaler hofft offenbar wieder auf Mitleid und bekommt es in Teilen der Öffentlichkeit trotz zunehmender Distanzierungen immer noch.

Dazu muss man sagen: Hier geht es nicht um einen etwas unglücklich agierenden jungen Mann, der aus Versehen Bürgermeister wurde, wie in manchen Veröffentlichungen der Eindruck entstehen könnte. Herr Thaler scheint vielmehr ein fundamentales Missverständnis darüber zu haben, was die Rolle eines Bürgermeisters in einer Gemeinde ausmacht. Er scheint eine Art Identität zu vermuten nach dem Motto: Die Gemeinde bin ich. Dann ist es auch egal, ob jetzt ein Erbe an die Gemeinde geht oder er auch noch selbst davon profitiert. Dann ist es auch selbstverständlich, dass der Gemeinderat tut, was der Bürgermeister will, und nicht etwa ihn kontrolliert oder gar gegen ihn stimmt. Zur Erinnerung: Die eigene Mehrheit im Gemeinderat war für ihn Bedingung zur Annahme der Wiederwahl. Dann ist es auch keine Frage, ob er der Gemeindeverwaltung selbst genehmigt, Kosten für seinen privaten Prozess zu übernehmen.

Dies ist übrigens nicht nur unglückliches Handeln eines in Verwaltungsdingen unerfahrenen Quereinsteigers, sondern ein klarer Rechtsverstoß. Und dass sein Schwager dann noch von ihm selbst im Namen der Gemeinde beauftragt wird, passt ebenso in dieses Bild wie es illegal ist.

Im besten Falle kann man über das Verhalten von Herrn Thaler sagen: Hier hat jemand seine Grenzen in politischer, rechtlicher und moralischer Hinsicht nicht erkannt und sich dann völlig verrannt. Für die Schäden hat er zu haften und für die Straftaten gerade zu stehen. Das ist bedauerlich für ihn, aber so lange dafür die eigene Einsicht fehlt, ist auch Mitleid fehl am Platze. Der erste Schritt zu einem halbwegs gesichtswahrenden Ausweg wäre für ihn der Rücktritt statt eines sturen Hinzuwartens mutmaßlich in der vagen Hoffnung, doch noch die Amtszeit für die reguläre Altersversorgung der Bürgermeister zusammenzubekommen. Für die Gemeindepolitik wäre es eine Erlösung, die auch die beklemmende Lähmung von der wichtigen inhaltlichen Arbeit im Gemeinderat nehmen würde.

CSU Vorstandschaft – Ortsverband Eching

Ein Gedanke zu „Manöver der künstlichen Unklarheit“

  1. Dass Sebastian Thaler gerne die Opfer-Rolle einnimmt, hat er sowohl bei der juristischen Aufarbeitung seiner Raufereigeschichte (Zivilprozess) als auch bei seiner Wutrede bei der Gemeinderats-Weihnachtsfeier im Dezember 2022 bewiesen.
    Was Herrn Thaler völlig fehlt, ist die Fähigkeit zur Selbstreflexion und -kritik. Bei ihm sind stets alle anderen dran schuld und er ist in seiner Wahrnehmung das Opfer von Intrigen und Verleumdungen.
    Darüber hinaus hat Thaler bewiesen, dass er vornehmlich an seine eigenen Interessen, verbunden mit Rosstäuscher-Qualitäten, denkt. Wie anders ist zu erklären, dass er bei seinem ominösen Immoblilienerwerb notariell verfügt hat, dass die Anzeige des Immobilienerwerb beim Amtsgericht Freising erst nach der letzten Kommunalwahl zu erfolgen hat?
    Das Pokerspiel von Herrn Thaler geht weiter: Anstatt eines „sauberen“ Rücktritts spielt Herr Thaler jetzt offensichtlich auf Zeit: Bekanntlich erhielt Thaler 2022 vom Amtsgericht Freising einen Strafbefehl wg. Untreue. Dagegen hatte er bekanntlich Widerspruch eingelegt (was sein gutes Recht ist).
    Allerdings wird auch Herrn Thaler klar sein, dass, sobald der Untreue-Strafbefehl rechtskräftig wird, danach ein Disziplinarverfahren der dienstvorgesetzen Behörde (Landesanwaltschaft Bayern) auf ihn zukommt (Thaler ist Kommunalwahlbeamter).
    Die Landesanwaltschaft kann nach der eventuellen Bestätigung des Strafbefehls verfügen, dass Sebastian Thaler aus dem Amt zu entfernen ist.
    D.h., dass jeden Monat, solange diese Verfügung noch nicht stattfgefunden hat, hat Thaler Anspruch auf volle Gehaltsauszahlung (Thaler ist momentan in Besoldungsgruppe B2 (knapp 8.000 € Grundgehalt/Monat (brutto).
    Bleibt zu hoffen, dass der (öffentliche) Strafprozess wg. Untreue beim AG Freising gegen Herrn Thaler bald anberaumt wird und danach zügig eine disziplinarrechtliche Entscheidung seines Dienstherrn gefällt wird.

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