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Im Echinger Forum hat der Erste Bürgermeister Sebastian Thaler auf der amtlichen Seite Zeugen eines Vorfalls am Echinger See vom Sommer 2018 gesucht. Er erstattete Anzeige gegen einen Autofahrer wegen Köperverletzung. Thaler soll mit einem Faustschlag zu Boden geschlagen und getreten worden sein. Dieses Verfahren wurde mangels eines hinreichenden Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft Landshut eingestellt.

Der beteiligte Autofahrer reichte seinerseits eine Zivilklage wegen Sachbeschädigung gegen Thaler ein. Am Landgericht Landshut wurde Thaler daraufhin wegen Sachbeschädigung am PKW des geschädigten Autofahrers angeklagt.

In der Verhandlung am 19. Mai 2020 beim Landgericht Landshut legte Thaler eine Widerklage ein, er wollte Schmerzensgeld, die Kosten für sein zerstörtes Fahrrad, eine Uhr, Brille, Fahrradhelm, Mobiltelefon – und sein T-Shirt als beschädigt, einklagen. Das Gericht hat die Aussagen beider Parteien angehört und die der vier Zeugen vernommen. Die Aussage der Zeugen, die z.T. während des Vorfalls direkt neben dem Fahrzeug standen, bestätigten die Aussagen des klagenden Autofahrers inhaltlich voll.

Das Urteil ist eindeutig: Thaler muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen, seine eigenen Kosten und die des Klägers und den Sachschaden am Fahrzeug. Das sind mehr als 4 000 €. Die Widerklage des Bürgermeisters wurde abgewiesen.

In der Urteilsbegründung am Freitag, den 24.7.2020 stellte die Richterin fest, dass „keine Schläge oder Tritte bestätigt worden sind“. Wie steht es mit der Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Echinger Bürgermeisters?

Eines gilt es aber auch noch zu bedenken: Wie ergeht es einer Familie, wenn ein Bürgermeister über 2 Jahre bis zum Urteil des Landgerichts dem Familienvater unterstellt, er – der Bürgermeister – sei von ihm (dem Autofahrer) geschlagen und getreten worden?

Die Richterin stellte eine grob fahrlässige Handlung Thalers fest. Ein Bürgermeister sollte doch Vorbild sein!

Thaler stellte sich als Opfer dar und wurde als Täter entlarvt. Eine krachende Niederlage für den Echinger Bürgermeister Thaler.

Aufgrund der Sachlage habe ich noch einige Fragen, die leider in den anderen Echinger Medien nicht veröffentlicht wurden:

  • Darf ein BGM den fahrenden Verkehr kontrollieren?
  • Dürfen Anlieger auf einem Feldweg fahren, der für Anlieger frei ist?
  • Sollten vor Gericht Tatsachen nicht mehr Wert haben, als Luftschlösser?
  • Hätte man vor dem Urteil, die Zeugen vorher befragen sollen, was diese aussagen?
  • Zahlt nicht der Bürger die Kosten für dieses Gerichtsurteil?
  • Darf der Bürger einen BGM auf seine Fehlverhalten hinweisen?
  • Was kostet dieses Verfahren den Steuerzahler?
  • Darf ein/e Richter/-in einen Schadensersatz gelten machen, auch wenn kein Schaden entstanden ist?
  • Wenn eine vorsätzliche Straftat begangen wurde, wie kann der Schaden am Heck des Kfz sein und nicht an der Front?
  • Gibt es in Eching Berufspolitiker, die Anstand und Moral höher stellen, als ihr eigenes Ego?
  • Was muss sich ein unschuldiger Bürger, wie lange gefallen lassen, selbst wenn ein juristisches Urteil gefällt wurde?

Dr. Irena Hirschmann, Eching