Echinger Rundschau

3 thoughts on “In Bayern ticken die Uhren anders – Zur Freude Thalers und zum Unmut der Echinger*innen

  1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,
    zunächst einmal: Danke für Ihre schnelle Rückmeldung!
    Dass Sebastian Thaler Urteile nicht akzeptiert, ist zwar sein gutes Recht, aber bei ihm nichts Außergewöhnliches. Zur Erinnerung: Auch gegen das Urteil des Landgerichts Landshut (Zivilprozess) im Zusammenhang mit seiner Raufereigeschichte am 01.08.18 (lt. Gerichtsurteil handelte es sich um eine mindestens grob fahrlässige Sachbeschädigung eines SUVs, verursacht durch den Privatmann (!) Sebastian Thaler) legte Thaler bekanntlich Berufung beim OLG München ein. Erst, nachdem Thaler vom OLG einen Bescheid bekam, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, zog er diese bekanntlich wieder zurück.

    Hoffen wir also, dass es bald zum Strafprozess beim Amtsgericht Freising kommt. Ich werde auf jeden Fall als Zuschauer hingehn, wenn es bei mir zeitlich passt. Dieses „Schauspiel“ (besser: Trauerspiel) will ich mit eigenen Augen und Ohren erleben.
    Übrigens: Im Falle der Verurteilung von Herrn Thaler gibt´s einen Eintrag ins Bundeszentralregister, falls er zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird. Darüber hinaus drohen ihm, wie Sie bereits schrieben, disziplinarrechtliche Konsequenzen seines Dienstherrn.
    Es bleibt spannend…..

    MfG
    Guido Langenstück

  2. Sehr geehrter Herr Langenstück,
    vielen Dank für Ihren Hinweis. Offensichtlich hatte der mit der Causa Thaler befasste Strafrichter keine Bedenken, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen und einen Strafbefehl gegen Sebastian Thaler zu erlassen. Dass Herr Thaler diesen nicht akzeptierte, sondern Einspruch dagegen einlegte, ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Rechtskraft des Strafbefehls mit der eines Urteils vergleichbar ist und einen Eintrag im Bundeszentralregister zur Folge haben kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Brandstetter

  3. Sehr geehrte Frau Brandstetter,
    sehr gut recherchiert und formuliert!
    In einem Punkt erlaube ich mir, Sie zu korrogieren: Das Amtsgericht Freising hat lt. Medienberichten -auf Antrag der Staatsanwaltschaft- bereits einen Strafbefehl wg. Untreue gegen Herrn Thaler erlassen (dessen Inhalt wir nicht kennen). Es hätte ja auch sein können, dass das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt wäre und somit keinen Strafbefehl erlassen hätte.
    Bekanntlich hat Herr Thaler gegen seinen Strafbefehl (über seine Anwälte) Widerspruch eingelegt (was sein gutes Recht ist). Deshalb wird es (hoffentlich bald) zu einem öffentlichen Strafprozess in Freising kommen. Das hat den Vorteil, dass jeder interessierte Bürger zum Prozess auf dem Freisinger Domberg als Zuschauer hingehen kann und erfährt, was Thaler konkret zur Last gelegt wird und zu welchem Strafmaß sich das Gericht ggf. durchringt.
    Ob Sebastian Thaler das bei seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl bedacht hat? Bisher hüllt er sich bekanntlich in Schweigen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Guido Langenstück

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