Nun möchten auch wir, die FW-Eching, uns zu den Vorfällen rund um die Gemeinderatsweihnachtsfeier äußern. Warum wir dies so spät tun? Weil wir erst von der Kommunalaufsicht prüfen lassen wollten, ob ein Bürgermeister den versammelten Gemeinderat als „politische Neider“, die ihm in „wollüstiger Niedertracht“ begegnen, bezeichnen darf. Doch leider wurde dieses Thema an die Landesanwaltschaft weitergeleitet, von der ja schon seit längerem Antworten zu verschiedenen Themen der Causa Thaler sehnlichst erwartet werden.
Dem ein oder anderen mag dies kleinlich erscheinen. Aber für die ehrenamtlichen Gemeinderäte der FW ist nun endgültig das Tischtuch mit diesem Bürgermeister zerschnitten.
Eine neue Arbeitsgrundlage, wie von den Grünen gefordert, wird es mit diesem Gemeindeoberhaupt nicht mehr geben. Zu oft hat Thaler nun schon die grobe Keule ausgepackt, um damit auf Gemeinderäte, die ihm nicht bedingungslos folgten, einzuprügeln.
Ob bei der Gemeinderatsklausur nach den ersten Anschuldigungen gegen ihn bzgl. des Wohnungskaufes, bei der letzten Gemeinderatsklausur, oder jetzt öffentlich bei der Weihnachtsfeier: Der Bürgermeister stellt sich gerne in der Opferrolle dar, um dann pauschal alle Kritiker abzuwatschen. Eine Mitschuld wird dabei ausgeschlossen. Eine Gegenrede nicht zugelassen.
Die Weihnachtsfeier stellte hier keinen Einzelfall, sondern einen unrühmlichen Höhepunkt dar. Und dies ist auch nicht durch aufgestaute Emotionen zu entschuldigen. Zu präzise las der sonst frei redende Thaler dafür in seiner „Märchenstunde“ vom vorbereiteten Skript ab und baute immer wieder Textpassagen ein, die den Gemeinderäten bereits aus seiner Korrespondenz mit den Gemeindeanwälten bekannt waren. Zur säuberlich vorbereiteten Inszenierung passte auch, dass das hoch emotionalisierte Gemeindeoberhaupt erst noch lächelnd Gemeinderäte ehrte, bevor er sich in Rage redete, um danach mit Frau und Kind das Weite zu suchen.
Aber ist eine solche Reaktion nicht verständlich, wenn seine Familie nun sogar schon beim Jugendamt angeschwärzt wird? Aber ist dem wirklich so? Einerseits gibt es auch eine Version der Geschichte, in welcher keine „politischen Neider“, sondern eine andere Institution angeblich beim Jugendamt vorstellig wurde. Andererseits muss Thaler, wenn er zu einem solchen Rundumschlag ausholt, dann auch Ross und Reiter nennen, anstatt das ganze Gremium in Sippenhaft zu nehmen. Auch wir können nicht beurteilen, welche Version der Geschichte nun richtig ist. Aber wir können die Glaubwürdigkeit von Herrn Thaler beurteilen.
Einem Bürgermeister, der angeblich am Echinger See so niedergeschlagen wurde, dass noch eine knappe Woche später eine Gehirnerschütterung diagnostiziert werden konnte. Dem vor Gericht allerdings durch Zeugen nachgewiesen wurde, dass er sich, nachdem sein Gegenüber ihn am Krawattl packte, schreiend zu Boden fallen ließ. Und der trotz seiner brutalen Schmerzen schon kurz darauf äußerst amüsiert und fotogen die Brass Wiesn eröffnete. Wie gesagt, welche Version am Ende stimmt, können wir nicht beurteilen. Aber aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen müssen wir die Glaubhaftigkeit jeder Aussage unseres Gemeindeoberhauptes mittlerweile in Frage stellen.
Wir als FW erwarten für Thalers Aufführung auch keine Entschuldigung mehr gegenüber unseren Gemeinderäten, wäre sie doch nach den bisherigen Vorfällen allein ein heuchlerisches Lippenbekenntnis. Daher ist für uns eine sachliche Zusammenarbeit eigentlich nicht mehr möglich. Allein die Verpflichtung gegenüber den Echinger Bürgerinnen und Bürgern treibt unsere Gemeinderäte weiterhin noch in jede Sitzung. Denn das Gemeinwohl hat schon genug unter diesem Bürgermeister gelitten.
Aber auch den Gästen der Weihnachtsfeier gegenüber war Thalers Wutrede eine absolute Frechheit. Und zumindest hier erwarten wir vom Rathauschef eine öffentliche Entschuldigung. Denn Ehrenbürger, Altbürgermeister, ehemalige Gemeinderäte und weitere Ehrengäste haben mit seiner Schmierenkomödie sicherlich nichts zu tun.
Und den Kollegen von der SPD können wir nur raten, anstatt all zu viel Verständnis für Herrn Thaler zu haben, vielleicht besser zu überdenken, ob dieser als Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag noch tragbar ist.
Freie Wähler Eching e.V.
Florian Gerber (1. Vorstand)
Christoph Gürtner (2. Vorstand / Fraktionsvorsitzender)
Hallo Herr Langenstück,
die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde wird entgegen Ihren Ausführungen nicht nur tätig, wenn ein rechtswirksames Strafurteil bzw. ein rechtswirksamer Strafbefehl vorliegt, sondern auch aus disziplinarrechtlichen Gründen, wenn ein Beamter durch sein Verhalten in Ausübung seines Amts über das Ziel hinaus schießt und ihr dieser Tatbestand angezeigt wird. Durch einen rechtswirksamen Strafbefehl bzw. ein rechtswirksames Strafurteil verwirkt jedoch ein Beamter die ihm zustehenden Rechte. Davon können auch Pensionsansprüche betroffen sein.
Sollten die Ausführungen von Vinzenz Neumaier in der SZ korrekt sein, könnte der Strafbefehl vielleicht wegen Inanspruchnahme von Versicherungen der Gemeinde für Privatzwecke erweitert werden. Das stellte sich jedoch erst nach der Durchsuchung der Anwaltsbüros im Mai 2022, also nach dem bereits erlassenen Strafbefehl heraus. Vielleicht dauert es auch deshalb so lange, bis endlich der Strafprozess stattfindet.
Freundliche Grüße
Ingrid Brandstetter
Sehr geehrter Herr Wende,
ich erlaube mir höflichst, Sie zu korrigieren: Die Landesanwaltschaft wird erst dann tätig, wenn ein Beamter (auch ein Kommunalwahlbeamter, der Herr Thaler ist) ein rechtskräftiges Strafurteil erhalten hat. Und dies ist bei Herrn Thaler meines Wissens bis dato nicht der Fall.
Bekanntlich hatte Herr Thaler 2022 einen Strafbefehl wg. Untreue vom Amtsgericht Freising erhalten, gegen diesen aber bekanntlich Widerspruch eingelegt (was sein gutes Recht ist).
Es bleibt also abzuwarten, ob beim (hoffentlich bald stattfindenden, öffentlichen) Strafprozess in Freising der Strafbefehl gegen Herrn Thaler bestätigt wird oder nicht.
Und ich denke, dass die Mehrheit der SPD-GR-Fraktion mittlerweile begriffen hat, dass es ein Fehler war, Sebastian Thaler als Bgm.-Kandidat aufs Podest zu heben.
Immerhin distanziert sich lt. Medienberichten (auch) die lokale SPD von Thaler nach seinem Wutausbruch bei der letzten GR-Weihnachtsfeier.
MfG
Guido Langenstück
Thalers Verhalten bei der GR-Weihnachtsfeier ist kein Fall für die Kommunalaufsicht, sondern eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Gem. Pressemitteilungen bezog Sebastian Thaler seine wenig schmeichelhaften Äußerungen gegenüber den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern auf angebliche anonyme Anzeigen gegen ihn und seine Ehefrau beim Jugendamt. Falls diese Anzeigen in böswilliger Absicht und ohne inhaltliche Substanz, von wem auch immer, erfolgten, kann man Thalers Groll schon gut verstehen.
Unter der Voraussetzung, dass diese Anzeigen nicht aus den Reihen des Gemeinderats erfolgten, ist der Gemeinderat allerdings die falsche Adresse für Thalers Wutausbruch (es sei denn, Sebastian Thaler hat belastbare Beweise dafür (aber dann sollte Thaler Strafanzeige gegen den Denunzianten aus dem Gemeinderat und nicht den Gemeinderat unter Generalverdacht stellen)).
Wäre ich FW-Vorstands- und -GR-Mitglied, würde ich jetzt Strafanzeige wg. der Straftatbestände „Beleidigung“ (§ 185 StGB), „Üble Nachrede“ (§ 186 StGB), „Verleumdung“ (§ 187 StGB) und „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Thaler stellen.
Nachdem Thaler das Vertrauen der Allgemeinheit bereits verloren hat, so ist sein Verhältnis zum Gemeinderat nunmehr auch zerrüttet. Nach meinem Dafürhalten ist jetzt die Landesanwaltschaft München als Disziplinarbehörde am Zug. Ist so ein Bürgermeister noch tragbar, dient er noch der Gemeinde? Und warum lässt sich die SPD so sehr vor den Karren spannen?