Erbbau Wohnungskauf Eching ERErbbau Wohnungskauf Eching ER

Am heutigen Dienstag den 25. Mai 2021 um 18:00 Uhr hat die Gemeinde Eching eine Sondersitzung zur Vergabe von Grundstücken im Echinger Baulandmodell anberaumt. Der Grund für diese Sondersitzung sind die Freien Wähler Eching, die mit den geforderten 976 Stimmen ihr Bürgerbegehren erfolgreich eingereicht haben.

In der Presseerklärung der Freien Wähler vom Februar 2021 wurde das Bürgerbegehren angekündigt. Hintergrund zu diesem Bürgerbegehren ist die im Dezember 2020 gefasste Grundsatzentscheidung, ausschließlich per Erbbaurecht die neun Grundstück in Eching zu vergeben. Drei Monate später hat der 2. Vorstand Florian Gerber die benötigten Stimmen im Rathaus abgegeben und somit erfolgreich form- und fristgerecht den Bürgerentscheid am 18.05.2021 eingereicht.

Jedes Bürgerbegehren benötigt eine eindeutige Frage, die mit Ja oder mit Nein beantwortet werden kann. Hier ist die Frage wie folgt gestellt worden:

„Sind sie dafür, dass den Bürger*innen bei der Vergabe von Grundstücken im „Echinger Baulandmodell“ diese nicht nur ausschließlich im Erbbaurecht, sondern auch zum Verkauf angeboten werden sollen?“

Frage der Unterschriftenliste Freie Wähler Eching e.V. zum Bürgerbegehren

Insgesamt gab es drei Begründungen, warum dieses Bürgerbegehren angestoßen werden muss.

1. Viele Bürger*innen bevorzugen den Erwerb eines Grundstücks.
2. Der Erbpachtzins belastet die Bürger*innen für die gesamte Laufzeit.
3. Der Gemeinde entgehen massive Einnahmen durch den fehlenden Verkauf von Grundstücken.

Was hat das nun zu bedeuten?

In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist im Art. 18 A „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ der Ablauf klar geregelt. Nachdem alle Unterschriften eingereicht wurden, diese überprüft und anschließend von der Gemeindeverwaltung Eching bestätigt wurden, ist der Weg für einen Bürgerentscheid freigegeben. 976 Stimmen wurden von den Initiatoren der Freien Wählern und Unterstützer von CSU und FDP gefordert und auch eingesammelt.
Der nächste Schritt betrifft dann wieder den Gemeinderat. Dieser muss unverzüglich über die Zulässigkeit entscheiden. Alle weiteren Entscheidungen zu diesem Thema müssen sofort eingestellt werden, bis eine Lösung oder eine Entscheidung getroffen worden ist.
Innerhalb von drei Monaten muss an einem Sonntag der Bürgerentscheid durchgeführt werden. Da die Kosten von der Gemeinde getragen werden, kann der Gemeinderat auch eine Fristverlängerung bis zu drei Monaten genehmigen, wenn zum Beispiel eine Wahl wie die Bundestagswahl 2021 (26.09.2021) stattfindet. Zusätzlich wäre dies ein positiver Nebeneffekt für die stark ausgelastete Gemeindeverwaltung.

Nachdem die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt wurde, darf von Seiten der Gemeinde nicht weiter über das Echinger Baulandmodell entschieden werden. Um hier einen Entscheid festzustellen, wurde von der Gemeinde der 25.07.2021 terminiert. Diese Wahl soll ausschließlich durch Abstimmung per Brief erfolgen.

Was bedeutet das finanziell?

In den Sitzungsunterlagen der Gemeinde Eching wird als Auswirkung dieses Bürgerentscheids der finanzielle Aspekt unterstrichen. Hier ist zu lesen:

Für die Gemeinde bestünden in diesem Fall erhebliche Einnahmeausfälle aufgrund der fehlenden Vergabe der Erbbaurechtsgrundstücke: 59 Erbbaurechtsgrundstücke x ca. 4.000 € Erbbauzinszahlung/Jahr, ergibt ca. 236.000 € p.a.

Sitzungsunterlagen – Sitzung des Gemeinderates am 25.05.2021

Die Freien Wähler Eching sehen dies allerdings anders. Wie die Gemeindekämmerin Frau Jensen bei der Haushaltsaufstellung ebenfalls schon erwähnt hat, fehlen durch die Nichtverkäufe 11.700.000 €. Es kann sich jeder Steuerzahler selber ausrechnen was ein Verkauf von 50 % der Grundstücke für eine Entlastung der Gemeindekasse sorgen würde.

Gibt es einen Notausgang?

Natürlich gibt es auch von Seiten der Staatsregierung einen „Notausgang“ für dieses Szenario. Wie es die Freien Wähler und Unterstützer auch schon mit dem Ratsbegehren versucht haben, sollte die Belastung für die Rathausverwaltung so gering wie möglich gehalten werden. Allerdings ist das an der „Bunten“ Ratsmehrheit gescheitert. Diesem einfachen Weg ohne eine Extrawahl und Extrakosten müsste lediglich der Gemeinderat die Frage des Bürgerentscheide zustimmen. Folglich wäre der mögliche Kauf von Grundstücken wieder erlaubt.

Man darf also gespannt sein, wie sich die „Bunte“ Ratsmehrheit heute entscheiden wird, die sich eine Mehrbeteiligung der Bürger auf die Fahnen geschrieben hat. Möglicherweise gibt es ja doch noch eine beschleunigte Kompromissfassung im nächsten Gemeinderat, um den Häuslebauern aber auch dem allgemeinen Steuerzahler in Eching das Leben zu erleichtern.