Der Beschluss des amtierenden Gemeinderats über die pauschale Kostenübernahme der bereits vor 2020 entstandenen und zukünftigen Kosten für die Privataktion Thalers am Echinger See durch die Gemeinde in unbegrenzter und unbekannter Höhe, erleichterte die Kasse der Echinger Steuerzahler bisher, wie in der überregionalen Tagespresse zu lesen war, um 72400 €. Und das für einen Schaden, dessen Höhe sich gerade einmal auf etwa 5400 € belief.
Das OLG München lehnte am 19.11.2020 die Berufung Thalers mangels Aussicht auf Erfolg ab und empfahl ihm, das vom LG Landshut gefällte Urteil anzunehmen. Daraufhin wurde der Anspruch auf Schadensersatz fällig. Die Schadensregulierung erfolgte in zwei Raten. Die erste wurde im Januar 2021 und die zweite im Februar 2021, jedoch nicht über ein Konto der Musikschule, sondern direkt durch Überweisung aus der Gemeindekasse Eching beglichen, was aus den Kontoauszügen hervorgeht.
Verhinderte der materiell rechtswidrige Beschluss gar die Überprüfung der vom Rechnungsprüfungsausschuss monierten Unregelmäßigkeiten?
Unregelmäßigkeiten monierte der Rechnungsprüfungsausschuss des ehemaligen Gemeinderats bereits für das Jahr 2019. Verhinderte der Beschluss des amtierenden Gemeinderats über die pauschale Kostenübernahme gar die Weiterleitung der vom Rechnungsprüfungsausschuss monierten Unzulänglichkeiten aus 2019 an die kommunale Rechtsaufsicht im Landratsamt? Der strittige, materiell rechtswidrige Beschluss wurde zwar mittlerweile auf Empfehlung der kommunalen Rechtsaufsicht durch den Echinger Gemeinderat aufgehoben.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie lange der amtierende Gemeinderat weiterhin durch seine Beschlüsse eine fortgesetzte Ausplünderung der Gemeindekasse zugunsten von Thaler und seinen Verwandten noch unterstützen will. Wie ist es um Gewissen und Verantwortungsbewusstsein der amtierenden Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde bestellt?
Ingrid Brandstetter