Warum bezahlte die Gemeinde Eching für die Privataktion ihres ersten Bürgermeisters 72.400 € aus der Gemeindekasse?

Die grob fahrlässige Sachbeschädigung eines Pkws am Echinger See durch den Echinger Rathauschef war am 01.08.2018. Nach Rücknahme seines beim OLG München gestellten Berufungsantrags am 13.01.2021 wurde das vom LG Landshut am 24.07.2020 erlassene Urteil rechtskräftig.

Kann die Gemeinde ihren Rückzahlungsanspruch noch vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend machen?

Über drei Jahre dauerte es, bis der dritte Bürgermeister Echings im Januar 2022 die erste Maßnahme ergriff, um den Rückzahlungsanspruch der Gemeinde gegen ihren ersten Bürgermeister für privat veranlasste Anwalts-, Gerichts- und Schadenregulierungskosten in Höhe von 72.400 €, die er aus der Gemeindekasse bezahlen hat lassen, prüfen zu lassen. Hoffentlich gelingt es der Gemeinde wenigstens, ihren Rückzahlungsanspruch noch vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend zu machen, um nicht doch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Irreführende Berichterstattung Manipulationsversuch der Meinungsfreiheit vor der Kommunalwahl?

In den lokalen Medien wurde die grob fahrlässige Sachbeschädigung des Echinger Verwaltungsoberhaupts als Heldentat zum Wohle der Bürger*Innen Echings deklariert. Das begann mit seinem öffentlichkeitswirksamen Zeugenaufruf in eigener Sache unter den amtlichen Bekanntgaben im Echinger Forum (08/2019, Seite 3). Eine Fortsetzung folgte in dem von Klaus Bachhuber geschriebenen Beitrag „Als Bürgermeister oder privat geschlagen?“ in der Echinger-Zeitung.de vom 18.10.2019, in welchem Thaler betonte, dass er „selbstverständlich in dem Prozess durch den Anwalt der Gemeinde vertreten werde und hierfür eine Rechtsschutzversicherung bestehe“.

Urteilsspruch vom LG Landshut am 24.07.2020 schaffte Klarheit

Nach der Vernehmung mehrerer voneinander unabhängiger Zeugen und eingehender Prüfung des Sachverhalts stellte das LG Landshut zwei Monate nach der Kommunalwahl bei der mündlichen Verhandlung am 19.05.2020 fest, dass Echings Rathauschef am Echinger See mangels nachweisbarer Blessuren kein Opfer war, sondern vielmehr als Privatperson und nicht als Bürgermeister agiert hatte.

Thaler wurde jedoch mittlerweile nach der Kommunalwahl im März 2020 als Erster Bürgermeister Echings im Amt bestätigt. Die Lokalberichterstatter Bachhuber und Wilms zogen es daher vor, weder den Prozess vor dem LG Landshut persönlich zu verfolgen, noch darüber zu berichten. Einige interessierte Echinger*Innen haben es sich jedoch nicht nehmen lassen, bei der Gerichtsverhandlung in Landshut präsent zu sein.

Warum gelang der Echinger Rundschau im August 2020 mit einer kritischen kommunalpolitischen Berichterstattung ein Blitzstart?

Über das vom LG Landshut gefällte Urteil vom 24.07.2020 wurde von der Echinger Rundschau im „Schildbürgermeisterstreich vom Echinger See“ am 08.09.2020 berichtet. Dem folgte ein „Offener Brief an Bürgermeister Sebastian Thaler“ am 21.09.2020, in welchem ein privates Immobiliengeschäft mit einem älteren, mittlerweile verstorbenen Bewohner des ASZ thematisiert wurde. Bald zeichnete sich ein wachsendes Interesse der Echinger Bürger*Innen an der Kommunalpolitik vor Ort ab. Sehr zum Leidwesen des Bürgermeisters und seiner Unterstützer im Gemeinderat.

Warum genehmigte der Gemeinderat eine nachträgliche und ungedeckelte Kostenübernahme vor dem Urteilsspruch des LG Landshut?

Am 23.6.2020 wurde in einer von der 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke geleiteten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung, noch vor dem Urteilsspruch vom LG Landshut, ein Beschlussantrag über eine nachträgliche und ungedeckelte Kostenübernahme in einer namentlichen Abstimmung im Gemeinderat genehmigt. Eine kurze Stellungnahme der Kanzlei Siebeck unterstützte die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder bei ihrer ersten nicht-öffentlichen Beschlussfassung, mit der sie ihre Loyalität gegenüber dem Bürgermeister unter Beweis stellen konnten. Auch wenn dabei die Interessen der Gemeinde und ihrer Steuerzahler auf der Strecke geblieben sind.

Warum veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Razzia im Echinger Rathaus?

Erst die im Juli 2021 mit einem großen Polizeiaufgebot begleitete Razzia der Staatsanwaltschaft im Echinger Rathaus ließ die Echinger*Innen aufhorchen. Sie leitete nach drei Jahren eine allmähliche Veränderung der Berichterstattung in den lokalen Medien ein. Der Süddeutschen Zeitung war es gar die Beauftragung des investigativen Wirtschaftsjournalisten Vinzenz Neumaier wert, um durch seine ausführliche Berichterstattung die aus den Fugen geratene Kommunalpolitik für die Echinger*Innen transparent zu machen. Er war es auch, der die in dieser Angelegenheit verauslagten Kosten in Höhe von 72.400 € in seinem Artikel „Echings Bürgermeister Sebastian Thaler – Ganz schön teuer“, in der SZ vom 23.12.2021 öffentlich machte.

Konterkarierten Maulkorbversuche für die Berichterstattung der Echinger Rundschau die Meinungsfreiheit?

Das gipfelte in einem Ermittlungsverfahren gegen die Textbeiträge der Echinger Rundschau, dass die Staatsanwaltschaft Landshut nach ausführlicher Prüfung am 08.12.2020 einstellte. In der Urteilsbegründung wurde bestätigt, dass die Veröffentlichung der beanstandeten Texte aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt war. Den Echinger Bürger*Innen wurde ein berechtigtes Interesse an den von der Echinger Rundschau bereit gestellten Informationen eingeräumt! Ist es doch der Echinger Rundschau zu verdanken, die das Urteil vom Landgericht Landshut als auch vom OLG München öffentlich gemacht hat, sodass es jeder nachlesen konnte und immer noch kann, der sich dafür interessiert.

Sind Presse- und Meinungsfreiheit nicht essentiell für eine Demokratie?

Presse- und Meinungsfreiheit bilden das Fundament einer Demokratie. Jeder Versuch, die Presse durch Ausübung von Druck, sei es in Form von Abmahnungen, Drohungen, Einschüchterungen etc. zu kontrollieren, ist eine bewusste Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Vor diesem Hintergrund stimmt es befremdlich, wenn der dritte Bürgermeister der Gemeinde Eching seinen Vater, der Rechtsanwalt ist, damit beauftragt, die Verfasser kritischer Leserbriefe und die Herausgeber der Echinger Rundschau wegen deren Veröffentlichung abzumahnen, um auf Basis einer Unterlassungserklärung eine zukünftige Berichterstattung über ihn zu unterbinden. Soll der Maulkorberlass der Echinger Rundschau jetzt gar gekrönt werden, indem ihr das Recht auf Pressefreiheit abgesprochen wird?

Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die zweite Bürgermeisterin und gegen den dritten Bürgermeister Echings?

In dem vom Lokaljournalisten Klaus Bachhuber geschriebenen Artikel „Abmahnungen gegen Unwahrheiten“, wie in der in der SZ vom 25.01.2022 zu lesen war, betonte der dritte Bürgermeister, dass die Staatsanwaltschaft Landshut die gegen ihn laufenden Ermittlungen eingestellt hat. Davon sind auch die Ermittlungen gegen die zweite Bürgermeisterin betroffen, weil ein Versuch der Untreue nicht strafbewährt ist. Nach dem Rücktritt von Stefanie Malenke als Zweite Bürgermeisterin wird sich Eckert jedoch an seinem tatsächlichen Beitrag zur Aufklärung messen lassen müssen.

Ermöglicht die Pressefreiheit die Kontrolle kommunalpolitischer Entscheidungen?

Während in Deutschland keine Zensur der Pressefreiheit stattfindet, stellt sich die Situation vor Ort leider anders dar. Schon mehrmals wurde versucht, die Echinger Rundschau wegen ihrer kritischen Beiträge über kommunalpolitische Themen und Entscheidungen anzuprangern. Die Pressefreiheit ermöglicht in der Regel die Kontrolle der Politik. Es bleibt jedem selbst überlassen, sich eine Meinung darüber zu bilden, warum eine Kontrolle der kommunalpolitischen Entscheidungen in Eching offensichtlich unerwünscht ist.

Ein Gedanke zu „Presse- und Meinungsfreiheit in Eching unerwünscht? – Die mediale Berichterstattung in der Causa Thaler“

  1. Herzlichen Dank Frau Branstetter für Ihren sehr ausführlichen Bericht.
    Wenn man dagegen die in den letzten Tagen verfassten Berichte un d Presseinformationen über Herrn Thaler – ich kann ihn mit gutem Gewissen nicht mehr als BGM bezeichnen – dann bin ich hin und hergerissen ! Ist er schuldig ? Ist er nicht schuldig ? Und wenn man ihn in den Gemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen erlebt, man glaubt es kaum !!!
    Aber ich habe dieLösung gefunden: Er hat einen Doppelgänger, denn mit seinem Gehalt kann man ja sehr leicht – zeitweise – einen Doppelgänger bezahlen.
    Leid tut mir nur seine Frau, die das alles miterleben muss.

Kommentare sind geschlossen.