Update vom 28.08.2021 ER:
Die Fragen von Guido Langenstück (B.90/Die GRÜNEN Eching) auf der Seite Abgeordnetenwatch.de wurden gelöscht!
Servus Leon,
ich weiß nicht, ob Du bereits festgestellt hast, dass ich Dir in Deiner Eigenschaft als Bundestagskandidat von B.90/Die Grünen via abgeordnetenwatch.de ein paar Fragen gestellt habe. Falls nein: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/leon-eckert/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-eckert-was-sagen-sie-zu-dieser-lesermail-in-der-echinger-zeitungde-https/echinger-zeitungde
Da Dir Transparenz so wichtig ist (siehe https://leon-eckert.de/transparenz/ ), gehe ich felsenfest davon aus, dass Du mir meine Fragen zeitnah und inhaltlich nicht ausweichend beantwortest (bitte bei abgeordnetenwatch.de).
Übrigens: Komm mir bitte nicht mit dem Argument (besser: mit der Ausrede), dass gegen Sebastian Thaler gerade staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen eines Untreueverdachts laufen und Du deshalb als 3. Bürgermeister von Eching zum Schweigen verpflichtet bist.
Unabhängig vom Anfangsverdacht der Untreue im Amt (siehe https://echinger-zeitung.de/2021/07/28/rathaus-razzia-wegen-faustschlag-2018/ und https://echinger-rundschau.de/2021/07/bgm-thaler-rechtskraeftig-verurteilt/ ) ist das Thaler-Urteil des Landgerichts Landshut (Az.: 44 O 983/19) seit Anfang 2021 rechtskräftig und die 2. Bürgermeisterin von Eching, Stefanie Malenke (SPD), sowie Du als 3. Bgm. wären m.E. verpflichtet gewesen, die Kostenübernahme der von Sebastian Thaler (völlig unnötig und rechtswidrig) verursachten Kosten im Zusammenhang mit Thales Auseinandersetzung mit einem Autofahrer 2018 durch die Gemeinde per Gemeinderatsbeschluss umgehend zu revidieren (nachdem Sebastian Thaler nicht von sich aus drauf kam, nach Akzeptieren des Landshuter Urteils (das geschah Anfang des Jahres) die von der Gemeinde bezahlten Kosten an die Gemeindekasse zu überweisen). Im Urteil steht ja (auf Seite 10) unmissverständlich drin, dass Thaler nicht als Bürgermeister, sondern als Privatperson den Autofahrer gemaßregelt hat. Somit hat er für die Folgen seiner Tat selber aufzukommen und nicht die Gemeinde Eching (letztendlich der Echinger Steuerzahler).
Ich darf Dich daran erinnern, dass Du sowohl bei Deiner Vereidigung als Echinger Gemeinderat als auch der als 3. Bürgermeister einen Amtseid darauf geleistet hast, Schaden von der Gemeinde (nicht von Thalers Girokonto) abzuwenden. Diesbezüglich hast Du bis dato auf kompletter Linie versagt (genauso Stefanie Malenke).
Übrigens: Meine Unterstützung für Deinen Bundestagswahlkampf habe ich, wie Du sicherlich schon weißt, aufgrund Deiner Ignoranz im Chatkanal der Echinger Grünen (Du beantwortest ja leider nicht einmal Grünen-intern sachorientierte Fragen) sowie aufgrund auf Deiner zweifelhaften Rolle als 3. Bürgermeister in der Causa Sebastian Thaler beendet. Ich zumindest möchte niemanden im Bundestag sitzen sehen, der nicht einmal sein Amt als 3. Bürgermeister einer mittelgroßen bayerischen Gemeinde korrekt ausführt.
2. Übrigens: Deine Ignoranz mir gegenüber hatte ich vor wenigen Tagen in der echinger-zeitung.de thematisiert: https://echinger-zeitung.de/2021/08/11/lesermail-zum-artikel-rathaus-razzia-wegen-faustschlag-affaere-2018/ (ziemlich weit unten). Aber ich scheine ja nicht der Einzige zu sein, den Du ignorierst: https://echinger-zeitung.de/2021/08/13/lesermail-zum-artikel-rathaus-razzia-wegen-faustschlag-affaere-2018-4/
Wie war das nochmal mit Transparenz?
In gespannter Erwartung Deiner baldigen Beantwortung wenigstens meiner Fragen bei abgeordnetenwatch.de verbleibe ich
mit grünen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße in Eching
Guido Langenstück
Die Antwort von Leon Eckert 3. Bürgermeister Eching auf Abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr Langenstück,
gerne beantworte ich Ihnen ein weiteres Mal Ihre Frage und erläutere Ihnen meine Einschätzung und das damit verbundene Vorgehen in diesem Sachverhalt.
Zunächst ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt allgemeiner Vertreter des Ersten Bürgermeisters und damit Leiter der Verwaltung war und ich dies auch derzeit nicht bin. Die in Artikel 39 Satz 1 GO erläuterte Reihenfolge in der Vertretung hält fest, dass zunächst die zweite Bürgermeisterin die Vertretung im Fall der Verhinderung des ersten Bürgermeisters übernimmt. Erst wenn auch die zweite Bürgermeisterin verhindert ist, kommt es zu einer Vertretung durch den dritten Bürgermeister. Das ist derzeit nicht der Fall. Eine gemeinschaftliche Vertretungen sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Die zweite Bürgermeisterin hat, wie im Gemeinderat von ihr bekannt gegeben, nach der Hausdurchsuchung umgehend rechtlichen Rat beim bayerischen
Gemeindetag für die Gemeinde eingeholt.
Der angesprochene Sachverhalt ist nach Artikel 52 GO Abs. 2 nicht öffentlich eingeordnet worden. Damit gilt für ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates eine Verschwiegenheitspflicht nach Artikel 20 GO. Die Entscheidung, ob der Sachverhalt öffentlich zu behandeln ist, kann aber nicht ein einzelnes Gemeinderatsmitglied treffen, sondern nur der Gemeinderat als Ganzes. Die
Nicht-Öffentlichkeit des Sachverhaltes wurde zu keinem Zeitpunkt im Gemeinderat in Frage gestellt.
Das Ergebnis des derzeit laufenden Verfahrens gegen den Ersten Bürgermeister muss abgewartet werden. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Gemeinde abschließend prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit Handlungsbedarf der Gemeinde besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Leon Eckert
Hallo Frau Brandstetter,
da weder Sie noch ich die tätsächliche Summe kennen, die die Gemeinde für Thalers Möchtegern-Hilfspolizei-Einsatz (am 01.08.18) und den daraus entstandenen Folgekosten bezahlt hat, wäre es gut, wenn die Summe am kommenden Mittwoch im öffentlichen Teil der Sondersitzung des Gemeinderats publik gemacht wird. Dann braucht anschließend niemand mehr über die Höhe der Kosten spekulieren.
Dass Thaler die gesamten Kosten an die Gemeindekasse zurückerstatten muss, steht m.E. außer Frage: Thaler hat das Urteil des LG Landshut, in dem (auf Seite 10) unmissverständlich steht, dass er als Privatperson und nicht, wie von ihm und seinem „Persilschein“-Anwalt behauptet, als Bürgermeister den Autofahrer (lt. Gerichtsurteil völlig unverhältnismäßig und ohne rechtliche Legitimation) gemaßregelt und dessen PKW erheblich beschädigt hatte, am 12.01.21 akzeptiert (da hat er seine Berufungsklage auf Anraten des OLG München zurückgezogen).
Hätte Thaler Anstand und Moral, hätte er nach Akzeptieren des erstinstanzlichen Urteils konsequenterweise unaufgefordert (!) und unverzüglich (!) die von der Gemeinde die durch seine Rauferei aufgelaufenen Kosten an diese zurückerstattet. Das hat er nach meinem Kenntnisstand bis dato aber nicht getan. Allein deshalb muss ich (leider) die charakterliche Eignung als 1. Bürgermeister unserer Gemeinde Thaler absprechen.
Ich hoffe, dass bei der nächsten Kommunalwahl Bertolt Brecht mit seinem berühmten Zitat „Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“ ausnahmsweise einmal nicht Recht behält (falls Thaler die Chuzpe besitzt, in Eching nochmals zu kandideren).
Hallo Herr Langenstück,
ich gehe davon aus, dass Ihre Kostenschätzung etwas zu niedrig ist und die Kosten, die von der Gemeinde Eching für den Schildbürgermeisterstreich von Sebastian Thaler tatsächlich verauslagt wurden, höher sind.
Es war nur konsequent, dass die FW eine neue Kanzlei mit den Angelegenheiten der Gemeinde betrauen will. Ebenso konsequent wäre eine Beschlussantrag im Gemeinderat über die Erstattung der von der Gemeinde in dieser Angelegenheit verauslagten Kosten von Sebastian Thaler. Bleibt nur abzuwarten, ob das Rückgrat der Mitglieder im Gemeinderat ausreicht, um diesen zu stellen und durchzusetzen.
Wenn man die beiden letzten Sätze von Leon Eckerts Antwort auf meine Fragen, die ich ihm via „abgeordnetenwatch.de“ im August d.J. gestellt hatte (s.o.; die Fragen wurden bei „abgeordnetenwatch.de“ seltsamerweise wieder gelöscht) mit dieser aktuellen Meldung ( https://echinger-rundschau.de/2021/11/bewegung-im-fall-echinger-see-theater/ ) vergleicht, sieht man, dass Eckert sich gewaltig geirrt hat: Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Thaler sind noch nicht abgeschlossen und dennoch findet am kommenden Mittwoch (17.11.21) eine Sondersitzung des Gemeinderats wegen den horrenden, von der Gemeinde bezahlten Kosten, die durch Sebastian Thalers Rauferei am Echinger See (01.08.18) verursacht wurden, statt.
Seltsam, Herr Eckert, nicht wahr?
Bleibt die Hoffnung, dass die bisher aufgelaufenen Kosten (geschätzt ca. 30.000 €), die die Gemeinde für Thalers Eskapaden bezahlt hat, per Gemeinedratsbeschluss am 17.11. von ihm zurückgefordert werden.
Bleibt zu hoffen, dass, sollte sich der Anfangsverdacht der Untreue gegen Thaler erhärten, alle Karten offen auf den Tisch gelegt werden.
Ich glaube kaum, dass Sebastian Thaler und seine willfährigen Helfershelfer aus dem Gemeinderat und aus der Gemeindeverwaltung mit dem Richter und dem Staatsanwalt dasselbe Katz- und Maus- Spiel treiben können wie mit dem Gemeinderatsmitglied Heinz Müller-Saala.
Herr Langenstück,
die Akteneinsicht wird Gemeinderat Herr Müller-Saala (F.D.P.) vermutlich in nächster Zeit nicht bekommen!
Die Akten liegen bekanntlich jetzt bei der Staatsanwaltschaft Landshut!
Trotzdem ist Transparenz möglich, wenn man nur will….
Sehr geehrter Herr Wende,
Danke für Ihre Lesermail!
Auch ich habe den Eindruck, dass der 3. Bürgermeister unserer Gemeinde, Leon Eckert, jetzt versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem er versucht, die Alleinverantwortung auf die 2. Bürgermeisterìn, Stefanie Malenke (SPD), abzuwälzen (die zweifelsfrei ebenso in der Verantwortung steht, die zu Unrecht von der Gemeinde wegen Thalers Eskapaden 2018 am Echinger See bezahlten Kosten nach Rechtskraft des Landshuter Urteils (13.01.21) von Thaler zurückzufordern).
Übrigens: Ich hatte Leon Eckert, weil ich mit seiner Antwort, die er mir bei abgeordnetenwatch.de gegeben hatte (siehe oben), nicht einverstanden war, ihm erneut Fragen gestellt: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/leon-eckert/fragen-antworten/gilt-fuer-einen-3-buergermeister-einer-bayer-gemeinde-nicht-der-treueeid-gem-bayer-wahlbeamten-gesetz
Ich bin auf Eckerts Antwort sehr gespannt (falls die nicht kommt: Keine Antwort ist auch eine Antwort).
Zu dem von Ihnen genannten Stundensatz von Rechtsanwalt Siebeck (Gemeidejustiziar seit Enßlins Zeiten) kann ich nichts sagen. Aber vielleicht verrät uns Leon Eckert oder Stefanie Malenke, ob die von Ihnen in den Raum gestellten 250 €/Stunde tatsächlich stimmen.
2. Übrigens: Mich würde es nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft auch gegen Malenke und Eckert bald ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Amt einleitet, weil nach meinem Kenntnisstand die Beiden bis dato nichts unternommen haben, Thaler zur Rückzahlung aufzufordern. Die Beiden haben schließlich, wie alle Gemeinderäte, einen Amtseid darauf geleistet, Schaden von der Gemeinde Eching (nicht von Thalers Girokonto) abzuwenden. Bisher geschah leider das Gegenteil. Und ich bin gespannt, wann das Gemeinderatsmitglied Heinz Müller-Saala (FDP) endlich Akteneinsicht bei der Gemeinde bekommt, damit er weiß, wieviel Geld die Gemeinde bisher für Thalers Eskapaden bezahlt hat. Die Summe möchte auch ich als Echinger Steuerzahler gern wissen.
3. Übrigens: Wenn Leon Eckert als Bundestagsabgeordneter genauso arbeitet wie als 3. Bürgermeister von Eching, kann ich nur „Prost Mahlzeit“ sagen (Eckert kandidiert bekanntlich für B.90/Die Grünen für ein Bundestagsmandat) und ich bin bei den Grünen Parteimitglied.
Wie lautet nochmal eines der berühmten Zitate von Bertolt Brecht?: Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber.
Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
Guido Langenstück
Transparenz ist möglich!
Die Antwort des Herrn Leon Eckert ( Grüne ) auf die Lesermail von Herrn Guido Langenstück ist ungenügend.
Der Versuch die 2. Bürgermeisterin Frau Stefanie Malenke (SPD) in den Focus zu stellen, ist billig!
Das zitieren von Artikeln der Gemeindeordnung ist nett, aber nicht zielführend. Transparenz, Verantwortung und der Wille zur Aufklärung der Sachverhalte sieht anders aus.
Der 1. Bürgermeister Sebastian Thaler hat bereits im Jahr 2018 in den amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Eching „in eigener Sache“ (!!!) mit seinem Zeugenaufruf das „Faustschlagmärchen“ offiziell öffentlich gemacht. Welche „schützenswerten“ Belange erlauben es dem 3. Bürgermeister Herrn Leon Eckert nicht, z.B. die von der Gemeindekasse verausgabten Summen zu benennen? Ist doch der kommunale Haushalt immer öffentlich!
Und stimmt es, dass der von Herrn Bürgermeister Thaler beauftragte Rechtsanwalt, anfänglich ein Honorar von knapp 250,00 Euro je Stunde erhalten hat? Alles zu Lasten der Kommune und ihrer Finanzen…..