Sehr geehrte Damen und Herren,
Georg Christoph Lichtenberg sagte einst: „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ Durch den erfolgreichen Bürgerentscheid, ist nun etwas anders geworden. Doch in die Freude darüber mischt sich ein fader Beigeschmack. Durch den neuen Bodenrichtwert sind die Grundstücke noch einmal erheblich teurer geworden. Der Versuch die Abstimmung durch ein Ratsbegehren vorzuziehen, die überfraktionelle Absprache für einen schnellen Ratstermin Anfang August – vergebens. Erstmals kamen die neuen Bodenrichtwerte vor dem inoffiziell angekündigten Zeitraum (Mitte August). Und nur einen Tag nach deren Eintreffen hatte die Gemeinde bereits eine Beurteilung der Rechtsaufsicht parat, nach der die Abschläge nicht weiter erhöht werden sollen. Sollen muss dabei nicht bedeuten, dass es nicht möglich wäre. Ich denke, es hätte hier gute Argumente gegeben. Aber leider hat sich unter diesen Voraussetzungen keine Mehrheit im Rat gefunden, den Abschlag auf die Grundstücke von 40% auf 50% zu erhöhen, um die Preissteigerung abzufangen. Die Kostensteigerung war damit durch. Ist nun das Bürgerbegehren daran schuld? Als Mitinitiator sehe ich den Ursprung weiterhin beim Gemeinderatsbeschluss aus dem Dezember 2020. Nichtsdestotrotz hat das Bürgerbegehren trotz all unserer Bemühungen zu einer erheblichen Verzögerung geführt. Daher möchte ich mich bei allen bisherigen Anwärtern auf das Erbpachtmodell für die Preissteigerung entschuldigen. Leider haben wir es nicht geschafft, dieses Worst-Case-Szenario zu verhindern.
Neben dem ersten Bürgerbegehren hat es nun noch eine weitere Premiere in Eching gegeben: Die erste Durchsuchung des Rathauses durch die Polizei. Mit einem erheblichen Polizeiaufgebot wurden die gemeindlichen Räume durchsucht. Wie der Presse zu entnehmen ist, soll dies in Zusammenhang mit Thalers Rechtsstreit vom Echinger See stehen und die damit verbundene Kostenabrechnung. Aktuell gibt es nur einen Anfangsverdacht und damit gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Allerdings muss man sich mittlerweile diesen Umstand schon sehr bewusst immer wieder vor Augen führen. Wird die Liste mit den Anschuldigungen an Thaler doch langsam länger und länger.
Nur indirekt damit zu tun hat ein kommender Antrag der Freien Wähler. Wir wollen die Zusammenarbeit mit Thalers Rechtsberatung aus seinem Verfahren am See beenden. Zu Gegensätzlich war hier die rechtliche Einschätzung im Vorfeld im Vergleich zum finalen Urteil. Wir sind der Meinung, dass es hier sicherlich fähigere Alternativen unter den Juristen gibt, um in zukünftigen Verfahren eine realistischere Einschätzung der Rechtslage zu erhalten. Wir sind gespannt, wie die anderen Fraktionen dies beurteilen werden. Ob sie es mit Lichtenberg halten werden? Wir werden sehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Gürtner (Fraktionsvorsitzender Freie Wähler)