CSU EchingCSU Eching

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Diskussionen zum Wohnbaulandmodell der Gemeinde Eching (früher Einheimischen Modell) bewirken nach wie vor sehr viel Aufmerksamkeit und Diskussionsbedarf. Entgegen der bisherigen Vergabepraxis die eine gemeindliche Grundstücksvergabe sowohl im Erbbaurecht als auch zum Verkauf vorsah, wird nach der aktuellen Beschlusslage nur mehr einzig im Erbbaurecht angeboten. Dieses Vorgehen wird von der CSU Fraktion weiterhin nicht mitgetragen. Auch Freie Wähler und FDP unterstützen diese Entscheidung nicht. Wir halten nach wie vor an der Auffassung fest, dass wir beide Vergabealternativen wie in den Vergaberichtlinien genannt, dringend benötigen. Jeder Bewerber um diese Baugrundstücke, aktuell Eching-West 28 Parzellen und Dietersheim Süd-Ost 31 Parzellen, soll entsprechend der eigenen Lebensplanung die Wahlmöglichkeit im Rahmen der Vergaberichtlinien haben.

Deshalb unterstützen wir auch die Initiative Bürgerbegehren der Freien Wähler zu dieser Thematik, die wie die CSU Faktion weiterhin beide Versionen für notwendig hält. Nicht nur der betroffene, jetzt ausgeschlossene Bewerberkreis für das Verkaufsmodell, sondern auch viele Eigenheimbesitzer aus allen sozialen Schichten sehen sich in der momentanen Situation zu Unrecht als Bodenspekulanten völlig falsch dargestellt. Eine politisch motivierte Neiddebatte wird hier entfacht, statt ein verlässlicher Partner der Bürger zu sein.

Es ist lebensfremd, wenn jeder aktuelle und zukünftige Eigenheimbesitzer als Spekulant angesehen wird, wo die heutzutage sich schnell ändernden Lebenssituationen, ja nicht dazu führen, dass bei einem Verkauf des eigenen Hauses/der eigenen Wohnung andernorts die Preisrelationen günstiger sind. Es ist ja auch in den bekannten Vergabekriterien sichergestellt, dass Bewerber im Verkaufsmodell sowie im Erbbau-Model ihre Einkünfte und das Vermögen offenlegen müssen und dies in die Bewertung bei der Vergabe einfließt. Sicherlich ist die aktuelle Baugrundpreissituation speziell im Ballungsraum München nicht zu begrüßen, wird aber durch Verknappung des Kaufangebots und alleinige Beschränkung auf Erbbaurechte auf keinen Fall verbessert. Eine seriöse Betrachtung der finanziellen Auswirkungen dieser einseitigen Entscheidung wird von den Befürwortern der alleinigen Erbbaurechtlösung auch nicht geliefert. Ebenso fehlt eine seriöse Betrachtung zur Finanzierung der für diese Baugebiete zusätzlich erforderlichen Infrastruktur wie Kita, Schule, Hort etc. Diese notwendige Infrastruktur muss jetzt über zusätzliche Schulden finanziert und der nachfolgenden Generation aufgebürdet werden. Die jährlichen Erbbauzins-Einnahmen von ca. € 125 000,- werden die nun nicht zur Verfügung stehenden Verkaufserlöse erst in 60 Jahren ausgleichen.

Solange muss die Allgemeinheit (Steuerzahler der Gemeinde) diese Investitionssummen zusätzlich mitfinanzieren.
Ist das sozial, verantwortungsvoll, nachhaltig und gerecht?
Die Frage, wie die Gemeinde zukünftig Wohnbauland zur Verfügung stellen will, bleibt auch weitgehend unbeantwortet.

Die CSU Fraktion möchte zukünftig gerne wieder beide Versionen, eine Hälfte auf Erbbaurecht und die zweite Hälfte im Verkaufsmodell für Echinger Bauwerber im Wohnbaumodell der Gemeinde anbieten.

Herzliche Grüße, Georg Bartl CSU Fraktionssprecher