Der Parlamentarische Rat in Bonn hat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen. Bei der Wiedervereinigung 1990 galt dies dann auch für ganz Deutschland und soll bis heute der Leitfaden für unsere Gesellschaft sein.
Hier ein paar wichtige Auszüge aus dem Grundgesetz:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1, Absatz 1)
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Artikel 2, Absatz 1)
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3, Absatz 1: )
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3, Absatz 3: )
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5, Absatz 1:)
- Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (Artikel 38, Absatz 1)
Auch wenn es in Eching einzelne Personen gibt die das Grundgesetz nicht für relevant halten, so gibt es trotzdem von der bundeweiten Mehrheit, Zustimmung. Mögen die politischen Vertreter aus dem Gemeindegebiet dies endlich akzeptieren und selbst einhalten.
Demokratie 2.1 Eching
v. 29.11.2022Meinungsfreiheit in Facebook Gruppe „Unser Eching 85386“ nicht erwünscht
Schon wieder Zensur in der Facebook Gruppe „Unser Eching 85386“. Nachdem es zur Gewohnheit geworden ist, Beiträge von „kritischen Mitbürgern“ zu löschen oder gar die Meinung der Mitglieder zu blockieren. Diese Maßregelungen gipfelten nun mit rausschmiss aus diese Gruppe mit folgender Begründung:
Ein sehr spezielles Verständnis für Meinungsfreiheit und Recht auf eigenen Datensätze. Möglicherweise ist das die Antwort auf vergangene Veröffentlichungen der Echinger Rundschau in diesem Post.
Wenn das Kartenhaus zusammenfällt
21.11.2021
Ein Jahr ging ins Land und selbst der letzte Gegner hat erkannt, dass die Echinger Rundschau die Wahrheit geschrieben hat! Anders als alle anderen teilweise gemeindefinanzierten Echinger Lokaljournalisten schrieben wir über dieses unglaubliche Vorgehen der Bunten und Unterstützer. Oder haben Sie nach dem Zeugenaufruf, der rechtskräftigen Verurteilung des Bürgermeisters und der Hausdurchsuchung im Rathaus etwas im Echinger-Forum oder im Echinger-Echo darüber gelesen?
Es bedurfte den professionellen investigativen Journalisten Vinzenz Neumaier, um die Lügen des Sebastian Thalers zu verifizieren. Nach dem SZ Beitrag vom 22.10.2021 „Viele Rechnungen, viele Merkwürdigkeiten“ wurden die Behauptungen und teilweise Unwahrheiten aus dem Beitrag „Dubiose Attacke gegen Thaler“ von SZ-Autor Klaus Bachhuber akribisch und fundiert aufgearbeitet.
Doch was ist hier in Eching in den letzten Monaten passiert? Hier ein Bildband der letzten Monate:
Facebookgruppe „Unser Eching (85386)“ unter Druck gesetzt
Informationen zur Folge wurde nach der Veröffentlichung des Offenen Briefes auf Facebook in der Gruppe „Unser Eching (85386)“ die Administratorinnen aufgefordert, diesen zu löschen. Darüber hinaus wurden diese von einem Anwalt unter Druck gesetzt und mussten am 06.10.2020 beim Rathauschef erscheinen. Dies könnte erklären weshalb Gruppenmitglieder ausgewählte Beiträge lesen, allerdings nicht kommentieren dürfen. In einer anderen Echinger Facebook-Gruppe teilte der Ehemann einer der Administratorinnen folgendes mit:
Beide Administratorinnen der Gruppe „Unser Eching (85386)“ wollten zu diesem Vorgang keine Stellungnahme abgeben.
Bertram Böhm (Echinger Mitte) mehr Demokratie für Deutschland aber nicht für Eching?
In der parlamentarischen Demokratie obliegt die Exekutive, die Staatsgewalt, zu einem gewissen Grad der Kontrolle durch das Parlament. Den oppositionellen Fraktionen kommt im Rahmen dieser parlamentarischen Kontrolle eine besondere Bedeutung zu, da sie in kritischer Distanz zur Exekutive stehen, im Unterschied zu den Regierungsparteien. Der Gegenüberstellung von Parlament und Regierung entspricht in der Verfassungswirklichkeit eher der Gegensatz von Opposition und Regierung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Opposition_(Politik)
Jahrelang hat die One-Man-Show Echinger Mitte diese Rolle der Oppositionspartei eingenommen, um den „Regierenden“ auf die Finger zu klopfen, wenn diese der Meinung waren, dass hier etwas nicht korrekt abläuft. Seitdem die Bunten regieren, ist diese Aufgabe der Oppositionsarbeit als „Propaganda“ eingestuft worden.
Im Wahlkampf 2016 wurde damit geworben, ein besseres Klima im Gemeinderat zu schaffen. Leider konnten oder wollten sich weder die Echinger Mitte noch die Echinger SPD-Genossen unter Carsten Seiffert nach der Wahl noch daran erinnern.
Nach Vetternwirtschaftsvorwurf fordern „Bürger für Eching“, „Echinger Mitte“ und ÖDP-Eching die gesteuerte Legitimation für Preisabsprachen
Am 19.11.2021 wird auf einem anderen Echinger-Onlinemedium die Stellungnahme von dem Dreierbündnis Bürger für Eching, Echinger Mitte und ÖDP-Eching veröffentlicht, indem eine erweiterte Regelung zur Beschäftigung von Verwandten geregelt werden sollte.
In diesem Statement ist die Rede von einem „Antrag zur Einführung von
Fraktion „Bürger für Eching“/“Echinger Mitte“/ÖDP (Michaela Holzer, Manfred Wutz, Bertram Böhm, Alexander Krimmer) auf EZ https://echinger-zeitung.de/2021/11/19/lesermail-zum-artikel-gemeinderat-leitet-aufklaerung-ein-4/
„gemeindlichen Compliance-Regeln“ …
„den Bürgermeistern einen klaren Verhaltenskodex auferlegen“ …
„eine Vergabe von gemeindlichen Aufträgen an Angehörige von Verwaltungsmitarbeitern in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, wenn diese bei einer Ausschreibung das günstigste Angebot abgeben.“ …
keineswegs „freihändig“ durch den Bürgermeister erfolgen, sondern müsste unter Offenlegung und in vollem Bewusstsein des Interessenkonflikts vom Gemeinderat, als neutraler Dritter, entschieden werden.“
Während es für jeden vorherigen Bürgermeister selbstverständlich war, die gesetzlichen Vorgaben und den Verhaltenskodex einzuhalten, bedarf es für besondere Bürgermeister der Freigabe durch die Gemeinderatsmehrheit. Wer in den letzten Jahren die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen verfolgte, konnte feststellen, wie die „Bunten“, unabhängig davon, wie sinnvoll die vom Bürgermeister gemachten Vorschläge waren, alles abgenickt hatten. Hat sich das Dreierbündnis je Gedanken gemacht, wie das Angebot eines Verwandten zum Zug kommt? Wie ist es möglich, dass der Verwandte immer das günstigste Angebot abgibt, und was passiert eigentlich bei Nachforderungen nach der Erfüllung des Auftrags?
Im ganzen Land gibt es Angebote von Unternehmern, die ein günstiges Angebot abgeben und wenn diese den Auftrag erhalten, muss mehrfach nachbezahlt werden. Hierbei geht es nicht immer nur um große Güter, sondern ab und zu nur um Briefpapier, Homepages, Jahresrückblicke oder sonstige Illustrationen.
Demokratie 2.0 Eching
v. 09.11.2020
Die Echinger Rundschau wächst und wächst, doch das gefällt in Eching nicht jedem. Wie Ihnen sicherlich schon aufgefallen ist, haben wir eine Rubrik „Coronahilfe aus und für Eching!“ aktiviert, welche den Echinger Betrieben oder den hier lebenden Gewerbetreibenden in der Corona-Zeit eine höhere Reichweite ermöglichen soll.
Im ersten Monat nach der Aktivierung der Seite Echinger-Rundschau.de hatten wir 8.104 Besucher – dafür danken wir Ihnen recht herzlich! Für uns ist dies ein Zeichen, dass Eching sehr wohl ein Interesse an unveröffentlichten Meinungen und Berichten aus dem Gemeindegebiet hat. Doch leider gefallen einigen Personen die freie Meinungen der Bürgerinnen und Bürgern nicht.
Die Echinger-Rundschau ist wohl so manchem Vertreter der Gemeinde und dem Gemeinderat ein Dorn im Auge, denn mit der Echinger-Rundschau wurde ein Portal begonnen, welches auch Kritik an den Entscheidungen des Gemeinderates und den Handlungen einzelner Personen zulässt. Scheinbar ist das etwas völlig Neues in Eching. Es wird nun versucht Vereine und Echinger Betriebe von einer Zusammenarbeit mit der Echinger-Rundschau abzuhalten. Darüber hinaus wird angekündigt, einzelne Mitgliedschaften und Werbefläche bei den kooperierenden Vereinen zu kündigen.
Um dem Ganzen einen offiziellen Charakter zu verleihen, werden freie Wirtschaftsunternehmen mit dienstlicher Emailadresse inklusive Gemeindewappen angeschrieben, die Zusammenarbeit mit der Echinger Rundschau zu überdenken, da der Betreiber Mitglied einer politischen Organisation ist.
Als Echinger Bürger haben wir das Recht nach dem Grundgesetz zu leben. Hier steht nicht nur in den Grundrechten geschrieben:
(Art.1 Abs.1 GG) Die Würde des Menschen ist unantastbar sondern auch
(Art.3 Abs.3 GG) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, … oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Systematischer Rufmord mit Bürgermeisterbriefkopf
Dies ist nur ein Teil der freien demokratischen Grundordnung. Weitere Prinzipien wie:
- im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
- dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
- die Volkssouveränität
- die Gewaltenteilung
- die Verantwortlichkeit der Regierung
und und und, sollte auch in Eching gelten!
Ebenfalls ein wichtiger Punkt in unserem Land ist das Thema Meinungsfreiheit. Hier haben wir Informationen erhalten, dass in einer Echinger Facebook-Gruppe aktiv gegen Veröffentlichungen von Echinger-Rundschau-Artikel gearbeitet wurde. Die Administratoren erhielten mindestens eine private Nachricht, in dem sie aufgefordert wurden die Veröffentlichung zu unterlassen.
Wir bedanken uns recht herzlich beim SZ-Autor, Chefredakteur Echinger Forum und Betreiber der Onlineplattform echinger-zeitung.de, Klaus Bachhuber für die Werbung zu unserer Plattform.
Wenn auch Sie Werbung auf der Echinger Rundschau schalten wollen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
09.11.2020 08:00 JuHe
75 Jahre mit dem Grundgesetz erlebe ich
75 Jahre Frieden, Freie Meinungsäusserung
und Wohlstand. Dafür größte Dankbarkeit von meiner Seite.
Nachtrag zu meinem heutigen Leserbrief:
Mein Zitat: „…Übrigens: Dass die Administratoren von „Unser Eching (85386)“ Thalers Aufforderung, am 06.10.2020 bei ihm „anzutanzen“, wohl gefolgt sind, spricht nicht unbedingt für deren Souveränität. Warum ist Thaler nicht zu denen gekommen, wenn er von denen etwas will?…“ (s.u.).
Ich hatte den Leserbrief von Frau Rosenberg vom 30.11.21 (s.u.) zuvor nicht gelesen. Dieser lässt diesen Teilaspekt in einem anderen Licht erscheinen.
Wenn ich die von Herrn Heike veröffentlichen Dinge (s.o.) lese, bin ich mir sicher, dass so Manche(r) in Eching, inkl. unserem (Noch-)Bürgermeister Sebastian Thaler, noch nichts von Art. 5, Satz 1 GG gehört hat. Für Diejenigen, die ihn nocht nicht kennen: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Die Adminstrator*innen von „Unser Eching (85386)“ sollten den letzten Satz genau lesen (und beherzigen).
Dass Herr Thaler auf Leute, die die ECHINGER RUNDSCHAU als Werbeplattforn nutzen bzw. genutzt haben, Druck ausübt, ist im Ort hinlänglich bekannt.
Ich erlaube mir, den an anderer Stelle in der ECHINGER RUNDSCHAU bereits veröffentlichten Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung in Erinnerung zu rufen:
https://www.bpb.de/themen/politisches-system/abdelkratie/311350/meinungsfreiheit/
Übrigens: Dass die Administratoren von „Unser Eching (85386)“ Thalers Aufforderung, am 06.10.2020 bei ihm „anzutanzen“, wohl gefolgt sind, spricht nicht unbedingt für deren Souveränität. Warum ist Thaler nicht zu denen gekommen, wenn er von denen etwas will?
2. Übrigens: Das hier veröffentlichte Schmierentheater bestätigt mich, keinen facebook-Account anzulegen (ich kann meine Zeit besser nutzen als für das Verfolgen von Beiträgen bei „Unser Eching (85386)“).
Und was der Lügenbaron Sebastian Thaler von sich gibt (siehe dessen „Zeugenaufruf“ im ECHINGER FORUM, Ausgabe 08/2019, Seite 3 (rechte Spalte): https://echinger-forum.de/wp-content/uploads/2019/08/2019-08i.pdf ), interessiert mich eh nicht mehr (insbesondere dessen regelmäßige Mitteilungen im ECHINGER FORUM und im ECHINGER ECHO).
Bekanntlich hatte Herr Thaler bei der letzten Bürgerversammlung (im Oktober 2023) mir das Wort entzogen und mir mit einer Klage gedroht, nur weil ich ihm ein paar kritische Fragen stellen wollte (einige anwesende Sozis applaudierten Thaler dafür). Auf Thalers Klage warte ich noch heute.
Warum nur fällt mir spontan „Große Klappe, nichts dahinter“ ein?
Wir Echinger Bürger haben ein Instrument in der Hand, um Herrn Thaler eventuell zum Reden zu bringen: Gem. Bayer. Gemeindeordnung, Art. 18, haben Bürger das Recht, eine Bürgerversammlung einzuberufen (siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18 ). Dazu sind in Gemeinden oder Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens 2,5 % der Einwohnerzahl notwendig, die einen Antrag stellen, um eine (außerordentliche) Bürgerversammlung zu erzwingen.
Aus diesem Grund habe ich einen diesbezüglichen Antrag verfasst, der momentan der Kommunalaufsicht in Freising zur Prüfung auf formale Fehler vorliegt. Sobald ich von denen (hoffentlich) die Mitteilung erhalte, dass keine formalen Fehler in meinem Antrag (an Herrn Thaler) vorhanden sind, werde ich – mit Hilfe von Unterstützern – Unterschriften sammeln.
Eching hat, zusammen mit seinen angeschlossenen Ortsteilen Dietersheim, Günzenhausen, Ottenburg, Deutenhausen und Geflügelhof, momentan ca. 15.000 Einwohner. Daher sind zum Erreichen des Quorums ca. 375 Unterschriften notwendig. Die Unterschriften-Listen habe ich bereits vorbereitet.
Jeder Echinger Bürger, der an einer Bürgerversammlung, in der Sebastian Thaler zu seinen zivilrechtlich relevanten Eskapaden öffentlich Stellung nehmen muss, interessiert ist, lasse ich – nach dem O.K. der Kommunalaufsicht – gerne meinen Antrag und Blanko-Unterschriftenlisten zukommen (meine Telefonnummer: 089-3195206).
Es wäre doch wohl gelacht, wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften zur Beantragung einer außerordentlichen Bürgerversammlung, die binnen 3 Monaten nach Beantragung stattzufinden hat, nicht zusammenkommen würde, oder?
Übrigens: Ich habe Herrn Thaler per Email schon dreimal gebeten, mir die aktuelle Einwohnerzahl von Eching mitzuteilen, erhielt von ihm bis dato aber leider keine Antwort.
2. Übrigens: In der Bürgerversammlung dürfen nur Dinge angesprochen werden, die die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Herrn Thaler nicht tangieren (die Staatsanwaltschaft prüft nur strafrechtlich relevante Aspekte). Die Echinger Bürgerschaft ist schließlich kein Parallel-Gericht.
Ich hoffe inständig, dass das Schmierentheater in mehreren Akten, verursacht durch (Noch-)Bürgermeister Sebastian Thaler, aber auch mit Unterstützung seiner willfährigen Helfershelfer (warum nur fallen mir gerade die Namen Carsten Seiffert und Bertram Böhm ein?), ein baldiges Ende findet.
Übrigens: Ich wüsste eine Anschlussverwendung für Thaler, falls er nicht mehr der 1. Bürgermeister von Eching ist:
https://www.sueddeutsche.de/auto/fahrrad-polizisten-osnabrueck-s-pedelec-1.5473291
Dann könnte er -im Gegensatz zu seiner Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion am 01.08.18 am Echinger See- ganz legal Autofahrer mit dem Fahrrad verfolgen und maßregeln. Allerdings dürfte die Besoldung eines Fahrrad-Cops nicht nach Besoldungsgruppe B2 ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-ANL_1 ) erfolgen.
Sehr geehrter Herr Heike,
Seit Monaten bemühen wir zwei Admins der Facebook-Gruppe „Unser Eching (85386)“ uns, die Gruppe und uns beide in dieser Sache neutral zu halten. Leider versuchen mehrere lokalpolitische Akteure beider Seiten uns für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Wir möchten uns in dieser Angelegenheit nicht beteiligen, und erst recht nicht an Spekulationen, Hörensagen und irgendwelchen Anschuldigungen. Wir vertrauen auf die Justiz und darauf, dass die politischen Amtsträger die ihnen gegebenen amtlichen Möglichkeiten nutzen. Eine Schlammschlacht in den sozialen Medien kann man als Aufdecken der Wahrheit sehen, aus unserer Sicht ist das jedoch fragwürdig.
Nun aber zu den konkret in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen: Es stimmt, dass wir Admins nach Veröffentlichung des offenen Briefes an den Bürgermeister im September 2020 in Kommunikation mit dem Bürgermeister standen, bei der es auch um rechtliche Konsequenzen ging. Es stimmt aber nicht, dass wir „von einem Anwalt unter Druck gesetzt“ wurden oder „beim Rathauschef erscheinen“ mussten. Das persönliche Gespräch mit Herrn Thaler fand auf unseren Wunsch hin statt. Wir konnten dort vieles erfolgreich klären und haben auch klargestellt, dass wir keinem politischen Vertreter in unserer Facebook-Gruppe eine Plattform bieten oder einzelne politische Vertreter bevorzugen. Das schließt den Bürgermeister mit ein.
Wir billigen die Erwähnung unserer Gruppe sowie unserer Personen in diesem Artikel keinesfalls. Wir haben auf Ihre Vorab-Anfrage klar geantwortet, dass wir keinen Wert darauf legen, im Zusammenhang mit einem lokalpolitischen Thema in der „Presse“ zu erscheinen. Auch wenn Sie Ihre Neutralität bzw. die Ihrer Webseite stark betonen, ist uns Ihre Nähe zu einer bestimmten lokalen Partei bekannt. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Ihrer Webseite. Wir werden für keine der beiden Seiten Partei ergreifen oder uns persönlich und die Gruppe instrumentalisieren lassen.
Maja Rosenberg und Christine Schwemmer
So eine grobe Beleidigung gegen den altgedienten Gemeinderat Georg Bartl (Parteilos + CSU Fraktionssprecher) kannte ich nicht – schlimm!
Ich bin wirklich geschockt und sehr betroffen!
Der Gemeinderat ist ein Kollegialorgan, diese Bemerkung von Herrn Carsten Seifert (SPD) ist total daneben… ( freundlich formuliert ).
Wenn Herr Seifert auch nur einen Funken Anstand hat, dann sollte er sich umgehend bei Herrn Georg Bartl entschuldigen.
Wo bleibt die politische Diskussionskultur? Ihr seid doch Kollegen…..
Sehr geehrter Herr Heike,
die Selbstinszenierung als Opfer am Echinger See und die im Raum stehende Vorteilsnahme im Amt sind dem Amt des Bürgermeisters nicht würdig. Daher ist es nur recht und billig, die Bürger Echings über diese Sachverhalte zu informieren. Besonders wichtig ist es, wenn bereits ein Gerichtsurteil vorliegt, wie im Schildbürgermeisterstreich vom Echinger See, die Bürger vor Ort darüber zu informieren. Das gilt auch für den Fall, wenn die als unabhängig geltende Lokalpresse dem keinerlei Bedeutung beimessen will. Durch Ignoranz dieses Urteils werden auch keine neuen Fakten geschaffen, sondern die vorhandenen einfach nur unter den Teppich gekehrt.
Ich finde es prima, dass Sie sich von den Interessenvertretern des BGMs und den von ihnen angedrohten Maßnahmen auch nicht einschüchtern haben lassen. Noch besser finde ich, dass Sie persönlich durch Betreiben dieser Online-Plattform der Zensur der örtlichen Lokalpresse die Stirn geboten haben. Daher habe ich diese Informations-Plattform von Anfang an als Parteilose durch meine Beiträge unterstützt und werde das auch weiterhin tun. Es verdient Respekt, dass Sie auf dieser Plattform nicht nur örtliche CSU-Parteimitglieder, sondern auch parteilose Bürger, Mitglieder anderer Parteien oder auch die Freunde unseres BGMs zu Wort kommen lassen. Das spricht für Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der von Ihnen ins Leben gerufenen Echinger-rundschau.de.
Darüber hinaus greifen Sie mit den veröffentlichten Beiträgen auch Themen auf, die in der örtlichen Lokalpresse eher ein Schattendasein fristen, aber die Bürger Echings trotzdem betreffen. Dazu gehören beispielsweise Berichte über das Coronavirus in Eching. Wenn es uns gelingt, das Verständnis für die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch die veröffentlichten Beiträge zu fördern, kann diese Online-Plattform auch einen wertvollen Beitrag im Umgang mit der Pandemie leisten.
Ingrid Brandstetter