Echinger Rundschau

2 thoughts on “CSU Eching – zum bunten Aufschrei

  1. Zitat „…. Es brauchte die Vernunft eines Grünen Feuerwehrkameraden, damit diesem CSU-Antrag zumindest von den Grünen zähneknirschend zugestimmt wurde. Nach Grün kam Rot und siehe da, 1,5 Stunden später, war der Antrag am 31.01.23 genehmigt. …“ (s.o.)

    Nun ja, ganz so vernünftig scheint dieser Feuerwehrkamerad auch nicht immer zu sein (zur Erinnerung: https://echinger-rundschau.de/eckert-beihilfe-mittaeterschaft/ und https://echinger-rundschau.de/offener-brief-an-leon-eckert/ ).
    Hoffentlich hat Leon Eckert aus seiner damaligen Vasallentreue zu Thaler jetzt gelernt. Er „darf“ lt. GR-Beschluss jetzt dafür sorgen, dass die lt. SZ-Bericht für Thalers Raufereigeschichte von der Gemeinde verauslagten 72.400 € (siehe https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/sebastian-thaler-prozesskosten-eching-streit-autofahrer-1.5493903 ) wieder an die Gemeindekämmerei zurückgezahlt werden.
    Hätten Eckert und seine bunten Mitstreiter im Gemeiderat die mahnenden Worte des CSU-Fraktionsvorsitzender im GR, Georg Bartl, vor den beiden Abstimmungen „Pro/Kontra Kostenübernahme“ nicht igoriert, wäre Eckert jetzt nicht mit so einer (vermeidbaren) Aufgabe beschäftigt.
    Nun ja, Leon Eckert ist ja noch im jugendlichen Alter und muss wahrscheinlich jetzt „Lehrgeld“ zahlen (und hoffentlich nicht die Gemeinde für ihn).

  2. „(Leider hat das Forum diesen Text nicht mehr unterbringen können)“ (s.o.)
    Vielleicht wollte das ECHINGER FORUM diesern Text auch gar nicht veröffentlichen.
    Ich hatte vor einem Monat einen Leserbrief als Replik auf den Leserbrief, den Herr Wolfgang Teschauer in Ausgabe 02/2023 (siehe https://echinger-forum.de/wp-content/uploads/2023/02/EF-23-02-web.pdf (Seite 35)) geschrieben hatte, sowie auf den Betrag von Herr Bertram Böhm (ECHINGER MITTE) (Seiten 29 und 30), verfasst, der leider nicht veröffentlicht wurde.
    Begründung des Redaktionsleiters des EF, Herr Bachhuber: keine persönliche Betroffenheit meinerseits (die Antwort kam am 08.03.23 per Email).
    Frage: Waren die Herren Teschauer und Böhm etwa persönlich betroffen?

    Hier mein (leider) unveröffentlichter Leserbrief:
    In der letzten Ausgabe des ECHINGER FORUMs sind leider zwei Falschaussagen abgedruckt:
    1. Leserbrief von Wolfgang Teschauer (Seite 35):
    Zitat: „… Sicher ist auch, dass bis heute zu einem Teil der anhängigen Rechtsverfahren gegen Herrn Thaler noch keine gerichtlichen Entscheidungen ergangen sind und somit immer noch der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt. …“
    Hat Herr Teschauer etwa nicht mitbekommen, dass beim Rechtsstreit wegen Thalers Raufereigeschichte (2018 am Echinger See) ein zivilrechtliches, rechtskräftiges Urteil vom LG Landshut ergangen ist, welches die Hauptschuld bei Herrn Thaler feststellt und dass von AG Freising 2022 -auf Antrag der Staatsanwaltschaft- ein Strafbefehl gegen Herrn Thaler wegen Untreue ergangen ist, gegen den er Widerspruch eingelegt hat (was sein gutes Recht ist)?
    „In dubio pro reo“ ist hier völlig fehl am Platz, weil dieser juristische Grundsatz erst dann zur Anwendung kommt, wenn einem Beschuldigten die Straftat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dies kann erst im zu erwartenden (öffentlichen) Strafprozess gegen Herrn Thaler geklärt werden.
    Hätte Herr Teschauer „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung“ geschrieben, wäre das völlig in Ordnung gewesen.
    2. Beitrag von Bertram Böhm (ECHINGER MITTE; Seite 29/30):
    Zitat: „… Fehler sind gemacht worden. Aber es ist doch nicht erwiesen, dass der Bürgermeister sich selbst die Taschen füllen will. Diesen Verdacht gibt es gar nicht. Vielmehr gibt es einen Gemeinderat, der unisono die Unterstützung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten dem alten Bürgermeister, danach dem neuen Bürgermeister gewährt hat und irgendwann später seine Zustimmung entzog. „Pacta sunt servanda“ ist ein alter römischer Grundsatz, der im Zivilrecht gilt. Dann ist der Beschluss nicht mehr zurückzunehmen, da der Gemeinderat einmal die Zusage gegeben hat zur Übernahme der Kosten für bestimmte Rechtsfälle des Bürgermeisters. ….“
    Herr Böhm verschweigt in seinem Beitrag, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Georg Bartl, vor beiden Abstimmungen zur eventuellen Übernahme sämtlicher Kosten durch die Gemeinde, die im Zusammenhang mit Thalers Raufereigeschichte entstanden sind (lt. SZ-Bericht waren es ca. 72.400 €), angemahnt hatte, dass -neben der von der Gemeinde beauftragten Anwaltskanzlei Siebeck/Hofmann/Voßen- auch das zu erwartende Gerichtsurteil (Zivilprozess) des LG Landshut als weitere Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ mit herangezogen werden sollte. Leider wurde Herrn Bartls m.E. berechtigter Einwand von der Gemeinderatsmehrheit (GR-Fraktionen SPD, B.90/Die Grünen, BfE und EM bzw. ÖDP) zweimal ignoriert (die Folgen dieser Ignoranz sind im Ort mittlerweile hinlänglich bekannt).
    Herr Rechtsanwalt Böhm sei daran erinnert, dass Herr Thaler bei der zweiten Abstimmung, bei der die Übernahme auch aller noch zu erwartenden Kosten durch die Gemeinde legitimiert wurde, Herr Thaler das (für ihn ungünstige) Urteil des Landgerichts längst zugestellt bekommen hatte und dieses dem Gemeinderat geflissentlich vorenthielt (aus leicht nachvollziehbaren Gründen). Somit hat Herr Thaler den Gemeinderat vorsätzlich getäuscht und der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) trifft hier nicht zu, weil die Entscheidung des Gemeinderats unter Vorspielung falscher Tatsachen durch Herrn Thaler erfolgte. Eigentlich sollte der Volljurist Bertram Böhm wissen, dass sittenwidrige Geschäfte nichtig sind (siehe § 138 BGB). Dass das Verhalten von Herrn Thaler im Gemeinderat zudem strafrechtliche Relevanz hat, beweist die Tatsache, dass Herr Thaler (nach der Razzia der Staatsanwaltschaft im Echinger Rathaus (am 20.07.22)) einen Strafbefehl wegen Untreue erhielt.

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