(Leider hat das Forum diesen Text nicht mehr unterbringen können)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sicher haben sie von dem „Schmähvideo“, dem “Skandalfilmchen“ oder ganz einfach dem CSU-TikTok-Video etwas mitbekommen. Fast 250.000 Menschen sahen deutschlandweit diesen Clip. Ein Aufschrei der Bunten hallte durch Eching. Ein satirisches Video sorgt für den „Skandal“ in unserer Gemeinde. Bei den „Bunten“ scheinen die Nerven blank zu liegen, schließlich versuchte man mit allen Mitteln die Löschung des lustigen Videos zu erwirken und Thaler drohte in bekannter Klagelaune.
Vergessen Sie Lügen, Korruption, Vorteilsnahme im Amt oder Vetternwirtschaft, dieses Video hat seit Langem wieder für hitzige Diskussionen gesorgt. Aber über Kunst lässt sich bekanntlich streiten.
Die Aufregung der bunten Akteure war besonders spannend.
Winkeladvokaten und Straßenmusiker waren plötzlich Richter und warfen uns vor, es sei „Kindergarten Blödsinn“ und würde nur zur Spaltung des Gemeinderats beitragen. Anders ist das natürlich bei Teilen der Bunten, die 2014 ein YouTube Video (ca. 800 Klicks in fast 9 Jahren) im „akzeptablen satirischem Rahmen“ produziert haben, um „Versäumnisse und Machenschaften der etablierten Parteien aufzuzeigen“.
Was ist der eigentliche Hintergrund des CSU-TikTok-Clips?
Dieses Video ist entstanden, nachdem der Gemeinderat ganze zwei Sitzungen á 1,5 Stunden gebraucht hat, um über einen Straßennamen für das neue Feuerwehrhaus in Günzenhausen zu entscheiden. In den ersten 1,5 Stunden wurde der Antrag der CSU und der Wunsch der Feuerwehrkameraden grundsätzlich von den Bunten wie immer abgelehnt. Hier wurde von SPD die „religiöse Anstößigkeit“ des Heiligen Florian angesprochen, den Grünen war es nicht weiblich genug. Die Folge aus dieser Sitzung vom 28.06.22 war, dass der Antrag vertagt wurde. 1,5 Stunden ohne Ergebnis!
Der zweite Termin dauerte genauso lange und die Argumente für oder gegen waren eigentlich schon erzählt. Der Wunsch der Verwaltung für einen alternativen Namen hätte man theoretisch auch googeln können. Allerdings haben die Bunten nicht nach einer Alternative gesucht, sondern lediglich einen CSU Vorschlag verhindern wollen und ideenlos „Am Feuerwehrhaus“ vorgeschlagen.
Es brauchte die Vernunft eines Grünen Feuerwehrkammeraden, damit diesem CSU-Antrag zumindest von den Grünen zähneknirschend zugestimmt wurde. Nach Grün kam Rot und siehe da, 1,5 Stunden später, war der Antrag am 31.01.23 genehmigt.
Ob dieses Video am schlechten Klima im Rat die Schuld trägt, kann sich jeder selbst beantworten. Fakt ist, dieses Video gibt es seit ca. zwei Monaten, aber das schlechte Klima seit zehn Jahren. Die CSU Fraktion im Rat wird auch in Zukunft seriös für Eching, gemeinschaftlich und über die Parteifarben hinweg, arbeiten!
Ich kann ihn nicht die politisch korrekte Selbstreflexion der CSU-Eching garantieren, aber das Verhalten im Rat auf satirische Art und Weise wiederzugeben wird auch in Zukunft von uns thematisiert werden.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht!
Mit herzlichen Grüßen
Julian J. Heike
stellv. OV CSU Eching
Zitat „…. Es brauchte die Vernunft eines Grünen Feuerwehrkameraden, damit diesem CSU-Antrag zumindest von den Grünen zähneknirschend zugestimmt wurde. Nach Grün kam Rot und siehe da, 1,5 Stunden später, war der Antrag am 31.01.23 genehmigt. …“ (s.o.)
Nun ja, ganz so vernünftig scheint dieser Feuerwehrkamerad auch nicht immer zu sein (zur Erinnerung: https://echinger-rundschau.de/eckert-beihilfe-mittaeterschaft/ und https://echinger-rundschau.de/offener-brief-an-leon-eckert/ ).
Hoffentlich hat Leon Eckert aus seiner damaligen Vasallentreue zu Thaler jetzt gelernt. Er „darf“ lt. GR-Beschluss jetzt dafür sorgen, dass die lt. SZ-Bericht für Thalers Raufereigeschichte von der Gemeinde verauslagten 72.400 € (siehe https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/sebastian-thaler-prozesskosten-eching-streit-autofahrer-1.5493903 ) wieder an die Gemeindekämmerei zurückgezahlt werden.
Hätten Eckert und seine bunten Mitstreiter im Gemeiderat die mahnenden Worte des CSU-Fraktionsvorsitzender im GR, Georg Bartl, vor den beiden Abstimmungen „Pro/Kontra Kostenübernahme“ nicht igoriert, wäre Eckert jetzt nicht mit so einer (vermeidbaren) Aufgabe beschäftigt.
Nun ja, Leon Eckert ist ja noch im jugendlichen Alter und muss wahrscheinlich jetzt „Lehrgeld“ zahlen (und hoffentlich nicht die Gemeinde für ihn).
„(Leider hat das Forum diesen Text nicht mehr unterbringen können)“ (s.o.)
Vielleicht wollte das ECHINGER FORUM diesern Text auch gar nicht veröffentlichen.
Ich hatte vor einem Monat einen Leserbrief als Replik auf den Leserbrief, den Herr Wolfgang Teschauer in Ausgabe 02/2023 (siehe https://echinger-forum.de/wp-content/uploads/2023/02/EF-23-02-web.pdf (Seite 35)) geschrieben hatte, sowie auf den Betrag von Herr Bertram Böhm (ECHINGER MITTE) (Seiten 29 und 30), verfasst, der leider nicht veröffentlicht wurde.
Begründung des Redaktionsleiters des EF, Herr Bachhuber: keine persönliche Betroffenheit meinerseits (die Antwort kam am 08.03.23 per Email).
Frage: Waren die Herren Teschauer und Böhm etwa persönlich betroffen?
Hier mein (leider) unveröffentlichter Leserbrief:
In der letzten Ausgabe des ECHINGER FORUMs sind leider zwei Falschaussagen abgedruckt:
1. Leserbrief von Wolfgang Teschauer (Seite 35):
Zitat: „… Sicher ist auch, dass bis heute zu einem Teil der anhängigen Rechtsverfahren gegen Herrn Thaler noch keine gerichtlichen Entscheidungen ergangen sind und somit immer noch der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt. …“
Hat Herr Teschauer etwa nicht mitbekommen, dass beim Rechtsstreit wegen Thalers Raufereigeschichte (2018 am Echinger See) ein zivilrechtliches, rechtskräftiges Urteil vom LG Landshut ergangen ist, welches die Hauptschuld bei Herrn Thaler feststellt und dass von AG Freising 2022 -auf Antrag der Staatsanwaltschaft- ein Strafbefehl gegen Herrn Thaler wegen Untreue ergangen ist, gegen den er Widerspruch eingelegt hat (was sein gutes Recht ist)?
„In dubio pro reo“ ist hier völlig fehl am Platz, weil dieser juristische Grundsatz erst dann zur Anwendung kommt, wenn einem Beschuldigten die Straftat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dies kann erst im zu erwartenden (öffentlichen) Strafprozess gegen Herrn Thaler geklärt werden.
Hätte Herr Teschauer „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung“ geschrieben, wäre das völlig in Ordnung gewesen.
2. Beitrag von Bertram Böhm (ECHINGER MITTE; Seite 29/30):
Zitat: „… Fehler sind gemacht worden. Aber es ist doch nicht erwiesen, dass der Bürgermeister sich selbst die Taschen füllen will. Diesen Verdacht gibt es gar nicht. Vielmehr gibt es einen Gemeinderat, der unisono die Unterstützung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten dem alten Bürgermeister, danach dem neuen Bürgermeister gewährt hat und irgendwann später seine Zustimmung entzog. „Pacta sunt servanda“ ist ein alter römischer Grundsatz, der im Zivilrecht gilt. Dann ist der Beschluss nicht mehr zurückzunehmen, da der Gemeinderat einmal die Zusage gegeben hat zur Übernahme der Kosten für bestimmte Rechtsfälle des Bürgermeisters. ….“
Herr Böhm verschweigt in seinem Beitrag, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Georg Bartl, vor beiden Abstimmungen zur eventuellen Übernahme sämtlicher Kosten durch die Gemeinde, die im Zusammenhang mit Thalers Raufereigeschichte entstanden sind (lt. SZ-Bericht waren es ca. 72.400 €), angemahnt hatte, dass -neben der von der Gemeinde beauftragten Anwaltskanzlei Siebeck/Hofmann/Voßen- auch das zu erwartende Gerichtsurteil (Zivilprozess) des LG Landshut als weitere Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ mit herangezogen werden sollte. Leider wurde Herrn Bartls m.E. berechtigter Einwand von der Gemeinderatsmehrheit (GR-Fraktionen SPD, B.90/Die Grünen, BfE und EM bzw. ÖDP) zweimal ignoriert (die Folgen dieser Ignoranz sind im Ort mittlerweile hinlänglich bekannt).
Herr Rechtsanwalt Böhm sei daran erinnert, dass Herr Thaler bei der zweiten Abstimmung, bei der die Übernahme auch aller noch zu erwartenden Kosten durch die Gemeinde legitimiert wurde, Herr Thaler das (für ihn ungünstige) Urteil des Landgerichts längst zugestellt bekommen hatte und dieses dem Gemeinderat geflissentlich vorenthielt (aus leicht nachvollziehbaren Gründen). Somit hat Herr Thaler den Gemeinderat vorsätzlich getäuscht und der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) trifft hier nicht zu, weil die Entscheidung des Gemeinderats unter Vorspielung falscher Tatsachen durch Herrn Thaler erfolgte. Eigentlich sollte der Volljurist Bertram Böhm wissen, dass sittenwidrige Geschäfte nichtig sind (siehe § 138 BGB). Dass das Verhalten von Herrn Thaler im Gemeinderat zudem strafrechtliche Relevanz hat, beweist die Tatsache, dass Herr Thaler (nach der Razzia der Staatsanwaltschaft im Echinger Rathaus (am 20.07.22)) einen Strafbefehl wegen Untreue erhielt.