Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Geschoßwohnungsbau im nördlichen Bereich des Baugebiets Böhmerwaldstraße umfasst ca. 100 Wohnungen verschiedener Größen, die von einem Bauträger erstellt und als Eigentumswohnungen durch diesen Bauträger verkauft werden. Ca.- ein Drittel dieser Wohnungen werden mit einer starken Preisvergünstigung von € 1000,- je qm Wohnfläche an Bewerber vergeben, die von der Gemeinde Eching nach einem bestimmten Vergabeverfahren festgelegt werden. Den von der Gemeinde ausgewählten Käufern werden die Eigentumswohnungen dann vom Bauträger, anstelle der Gemeinde, verkauft. Dazu wurden in der Gemeinderatssitzung am 24. Mai die dafür erforderlichen Grundlagen „Vergaberichtlinien für den Verkauf von Eigentumswohnungen“ beschlossen. Überwiegend wurden die bereits bekannten Kriterien aus dem Wohnbaulandmodell der Gemeinde Eching aus 2018 übernommen, die damals nicht mit vollem Einverständnis der CSU Fraktion beschlossen wurden. Leider konnten wir uns nicht, in einem für uns wichtigen Punkt, zur Berechnung/Bewertung des Einkommens durchsetzen.
Sehr kritisch sehen wir die festgesetzte Berechnung/Bewertung des Einkommens aller künftig im Haushalt lebenden Personen nach § 2 Abs.3 EStG , weil dadurch Entlastungen die Einkommensgrenze beeinflussen und verändern. Diese Vorgehensweise hat auch bei der letzten Vergabe im Baugebiet Eching-West und Dietersheim-Südost zu Beschwerden geführt und letztendlich zur Aufhebung der ersten Vergabereihenfolge geführt. Eine neue Bewertung und Vergabe war erforderlich, was eine Zeitverzögerung mit Zins- und Baukostensteigung zur Folge hatte. Ausschlaggebend war das Elterngeld , was nicht als Einkommen angerechnet werden darf, obwohl es ein Ausgleich für Arbeitseinkommen ist. Unser Vorschlag dazu wäre einfach nur die Summe aller positiven Einkünfte, aller im zukünftigen Haushalt der Bewerber lebenden Personen zur Einkommensbemessung und zur Bewertung verwenden. Auch zukünftig kann es wieder Einkommensarten geben, die nicht einfach zuzuordnen sind und die die Vergabereihenfolge beeinflussen und somit Unsicherheiten schaffen.
Durchsetzen konnten wir uns dieses Mal mit knapper Mehrheit, dass die Bewertung des Immobilieneigentums der Eltern im Gemeindebereich nicht mehr mit herangezogen wird. Dieser Passus wurde komplett gestrichen! Bisher konnte dieser Passus zum Verlust der Antragsberechtigung führen, bzw. verhinderte das Immobilienvermögen der Eltern eventuell eine Bewerbung. Dagegen durfte allgemeines Vermögen der Eltern, Beteiligungen, Aktien oder sonstiges Kapitalvermögen nicht berücksichtigt werden. Nun werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass dieser Passus auch aus den Vergaberichtlinien des Wohnbaumodells für die nächste anstehende Vergabe entfernt wird.
Wichtig ist uns auch, dass keine weiteren zeitlichen Verzögerungen im kommenden Abwicklungsprozess des Geschosswohnungsbaus an der Böhmerwaldstraße entstehen, die für BewerberInnen und Interessenten zu Mehrkosten führen.
Herzliche Grüße
Georg Bartl – CSU Fraktionssprecher