Justiz-Hammer-GerichtJustiz-Hammer-Gericht

Liebe Leserinnen und Leser der Echinger Rundschau,
wie Sie aus Süddeutsche Zeitung, Facebook, WhatsApp und manche per Bürgermeister Email erfahren haben, wurde die Echinger Rundschau von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Wir erhielten dazu die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Landshut, dass das Verfahren eingestellt wurde. Aus der Begründung der Staatsanwaltschaft geht folgendes hervor:

  • Das Ermittlungsverfahren war aus rechtlichen Gründen einzustellen, da ein rechtswidriges Verhalten der Beschuldigten nicht ersichtlich ist.
  • Das Handeln der Beschuldigten war jedenfalls aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen … gerechtfertigt
  • Tatsächlich wurden Teile der veröffentlichen Beiträge bzw. verlinkten Beiträge durch die Staatsanwaltschaft Landshut geprüft
  • Das Verfahren war daher einzustellen

Sowohl Staatsanwaltschaft Landshut als auch die Generalstaatsanwaltschaft München teilten schriftlich mit, dass nie gegen den Betreiber der Echinger Rundschau ermittelt wurde, sondern lediglich gegen Textbeiträge.

Eine Richtigstellung von Süddeutschen Zeitung und dessen Mitarbeiter Klaus Bachhuber wurde von Seiten der SZ Teamleitung als „Nicht ganz nachvollziehbar“ abgelehnt.

Die Kosten für die Einstellung des Verfahrens trägt die Staatskasse. Wer die Kosten in der Gemeinde Eching zahlt, steht in den Sternen.

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