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Aus Solidarität den anderen Bundesländer gegenüber fordert die SPD-Eching eine neue Steuer für das Gemeindegebiet, die Grundsteuer C.

1961 – 1962 wurde die Grundsteuer C zur Verhinderung von Bodenspekulation und Schließen von Baulücken bundesweit eingeführt. Allerdings wurde 1963 diese wieder durch den Bundestag abgeschafft. Es wurde damals angenommen das durch Einführung dieser Steuer mehr Grundstücke auf den Markt kommen bzw. Baulücken schneller geschlossen werden. Der erhoffte Erfolg blieb aus.
Seit 2016 wird über die Wiedereinführung der Grundsteuer C diskutiert. Sie soll Kommunen die Möglichkeit geben auf unbebaute Grundstücke eine Steuer zu legen, um Wohnungsnot und Grundstücksmangel entgegenzuwirken.

Nach dem im April 2008 das Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat, waren Bund und Länder aufgerufen das Grundsteuer- und Bewertungsrechts mit einer Grundsteuerreform anzupassen.

Staatsminister Albert Füracker (CSU) sowie die Freien Wähler Bayern lehnen den Bundesvorschlag der Grundsteuer C ab. „Das Bundesmodell sei unnötig bürokratisch und erfordere alle sieben Jahre die Neubewertung sämtlicher Immobilien“ so Füracker. Der bayerische Weg wird ab 2025 ein anderer sein. In Zukunft soll in Bayern die neue Grundsteuer nach Größe des Grundstückes und Gebäudes berechnet werden.

Weitere offene Fragen wie zum Beispiel:

  • Ab wann muss die Grundsteuer C erhoben werden?
    Es ist nicht klar, ob die Grundsteuer C bereits bei Kauf des Grundstückes oder erst bei Baubeginn fällig wird. 
  • Ist es sozial verträglich?
    Bauwillige die sich von den Mietpreisen losreißen wollen, werden hier zusätzlich zur Kasse gebeten.
  • Ab wann gilt ein Grundstück als bebaut?
    Sobald die Unterschrift unter dem Notarvertrag gesetzt wurde, könnte die Grundsteuer C fällig werden. Man erlangt möglicherweise z.B. mit einem Bauwagen auf dem Grundstück bereits eine Bebauung und umgeht damit ggf. die Steuer.
  • Welcher Mehrwert für die Gemeinde entsteht hier wirklich?
    Der Mehrwert würde darin bestehen, dass neuer Wohnraum in Bebauungslücken entsteht und ggf. Spekulanten abgehalten werden. In Relation steht jedoch der hohe Verwaltungsaufwand. Dabei müssen die Baulücken erfasst, die Grundsteuer C festgelegt und aktualisiert werden, sowie ein gewisser Druck auf die Eigentümer ausgeübt werden. Zudem steht diese Steuer rechtlich auf wackeligen Beinen, wenn man sich die Rechtsauffassung von 1963 ansieht.
  • Wenn die aktuelle Grundsteuerberechnung mit A, B rechtswidrig ist, wie soll die Grundsteuer C hierbei helfen?

Die Gemeindeverwaltungen hat bezogen auf die Grundsteuer C in Eching weder Daten erhoben, noch konnten sie mitteilen, welcher Mehrwert für Eching abzusehen wäre. Ebenfalls konnte nicht gesagt werden, wie viele Baugrundstücke in Eching brachliegen.

Die bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern hat die Einführung der Grundsteuer C im Dezember 2020 abgelehnt.

Der Antrag 12.4 vom 23.02.2021 wurde im Gemeinderat ohne Auswirkungen auf Eching aus Solidarität zu anderen bayerischen Kommunen durch SPD, Grünen, BfE mit 13 Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen angenommen.