nicht nur, was das Ertragen von Thaler in Ausübung seines Amts als Erster Bürgermeister anbelangt, sondern auch, was die Rückholung der von ihm aus der Gemeindekasse für eine private Auseinandersetzung verauslagten Summe anbelangt. Wie lange müssen sich die Echinger*innen wohl noch in Geduld üben?
Zur Erinnerung: Es geht um 72400 €, die der Echinger Rathauschef für eine private Auseinandersetzung am Echinger See aus der Gemeindekasse bezahlen hat lassen
Im März 2022 erließ das Amtsgericht Freising auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut in dieser Angelegenheit gegen den Echinger Bürgermeister einen Strafbefehl wegen Untreue. (Die Rechtsfolgen eines Strafbefehls entsprechen denen eines Strafurteils).
Da Thaler gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegte, wird dieser erst rechtskräftig, wenn er in einem Strafgerichtsprozess verhandelt wurde. Bleibt zu hoffen, dass der Verhandlungstermin auch im Interesse der Bürgerschaft nicht noch lange auf sich warten lässt, da für sie unverständlich ist, dass jemand, der 72400 € für private Zwecke aus der Gemeindekasse verauslagt hat, einfach weiter machen kann, als wäre nichts geschehen.
Der Dritte Bürgermeister Eckert machte für die Abwicklung der Prozesskosten „nicht nur einen Schuldigen aus“
Während einer von der damaligen Zweiten Bürgermeisterin Stefanie Malenke einberufenen Sondersitzung im November 2021 wies der Dritte Bürgermeister Leon Eckert darauf hin, dass es für die Abwicklung der Prozesskosten „nicht nur einen Schuldigen“ gebe. Daher habe er bereits Strafanzeige gegen die damalige Anwaltskanzlei der Gemeinde wegen Parteienverrat erstattet. Mit der Strafanzeige hatte er seinen Vater als Anwalt betraut.
Strafverfahren gegen die ehemaligen Anwälte wurde vorläufig eingestellt
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Landshut das Strafverfahren gegen die betroffenen Anwälte gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 9000 € bzw. 6000 € an die Staatskasse vorläufig eingestellt. Das ist nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) bei Bagatelldelikten möglich, wenn es sich um Vergehen handelt, die mit maximal einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden können. Das Strafverfahren wird endgültig eingestellt, wenn die betroffenen Anwälte die Auflagen innerhalb von sechs bis neun Monaten erfüllt haben.
Die von Leon Eckert privat initiierte Strafanzeige gegen die mit der Causa Thaler befassten Anwälte trug leider nichts zur Wiedergutmachung der aus der Echinger Gemeindekasse beglichenen Forderung bei. Glücklicherweise sind der Gemeinde dadurch auch keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Warum erfolgte der Beschluss über die Kostenübernahme im Gemeinderat erst im Juni 2020?
Die Anwälte hatten unserem Rathauschef bereits im Oktober 2019 empfohlen, einen Gemeinderatsbeschluss zur Kostenübernahme einzuholen. Dafür fand sich jedoch im damaligen Gemeinderat keine Mehrheit. Verfolgten doch einige der damaligen Ratsmitglieder die Verhandlung vor dem LG Landshut vor Ort und waren daher auch nicht bereit, der Kostenübernahme zuzustimmen.
Die amtierenden Ratsmitglieder müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürger*innen stellen
Immerhin waren es die Mitglieder des bunten Gemeinderats, die mehrheitlich in namentlicher Abstimmung den materiell rechtswidrigen Beschlüssen zur Übernahme der in der Vergangenheit entstandenen als auch zukünftigen Kosten um den Vorgang am Echinger See zustimmten. Auch Leon Eckert war unter ihnen. Da Eckerts Versuch, die ehemaligen Anwälte der Gemeinde für den fatalen Beschluss in die Mitverantwortung zu nehmen, vor der Staatsanwaltschaft Landshut scheiterte, kann die Gemeinde nur noch zivilrechtlich gegen die damals mit der Causa Thaler befassten Anwälte vorgehen.
Täuschung des Gemeinderats durch Vorlage eines gekürzten Aktenvermerks
Den Ratsmitgliedern wurde durch Vorlage eines von der Gemeinde beauftragten gekürzten Aktenvermerks der Anwälte vor der Abstimmung verschwiegen, dass Thaler unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nach den Vorschriften des Bayerischen Finanzministeriums einen Eigenbehalt sowie den Ersatz des von ihm verursachten Schadens zu tragen haben könnte. Die Umarbeitung des Aktenvermerks ließ sich die Gemeinde, wie in der SZ vom 25.4.2023 im von Klaus Bachhuber geschriebenen Beitrag „Keine Anklage gegen Echings ehemalige Anwälte“ zu lesen war, sogar 1190 € extra kosten. Bezahlt wurden ja ohnehin sämtliche Kosten aus der Gemeindekasse und damit vom Steuerzahler.
Wie lange müssen denn die Bürger*innen vor Ort noch warten, bis nach der Täuschung im amtierenden Ratsgremium endlich die Ernüchterung einsetzt?
Feststellungsklage der Gemeinde verhindert Verjährung der Forderung in Höhe von 72400 €
Eine Feststellungsklage der Gemeinde gegen den Echinger Rathauschef als auch gegen die ehemalige Anwaltskanzlei verhinderte zumindest eine Verjährung der Forderung. Um die zweckentfremdete Summe zurück zu erlangen, kann die Gemeinde gegen die drei von der Klage betroffenen ehemaligen Anwälte nur noch zivilrechtlich und verwaltungsgerichtlich gegen Bürgermeister Thaler vorgehen. Es kann also noch mehrere Jahre dauern, bis der Betrag wieder in der Gemeindekasse verfügbar sein wird.
Blankoscheck des bunten Gemeinderats macht’s nötig
Um die von Thaler für seine Privataktion verauslagten 72400 € zurück zu erlangen, muss die Gemeinde jedoch in Anwalts- und Gerichtskosten investieren, um den Interessen der Bürger*innen gerecht werden. Denen wäre es wohl nur schwer zu vermitteln, dass die Mehrheit im amtierenden Gemeinderat dem Bürgermeister einerseits einen Blankoscheck in unbegrenzter Höhe ausgestellt hat, um andererseits auf die Rückholung der Summe aus Kostengründen zu verzichten. Denn für einen Durchschnittsverdiener sind 72400 € alles andere als Peanuts.
Wie glaubwürdig ist ein Bürgermeister, der in Ausübung seines Amts das Meinwohl über das Gemeinwohl stellt?
Wie sich wohl die Gemeinderäte fühlen, die ihre Verantwortung gegenüber der Gemeinde und ihren Wählern gar nicht mehr wahrnehmen können, weil ihnen die für ihre Meinungsbildung notwendigen Informationen vorenthalten werden? Wie ernst wird wohl der Appell des Bürgermeisters an die Gemeinderäte, die Sacharbeit zum Wohle der Gemeinde in den Vordergrund zu rücken, aufgenommen, so lange er selbst mit allen Mitteln versucht, genau dieses zu verhindern? Wie soll denn unter diesen Voraussetzungen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden, um die Gemeinde bestmöglich weiter zu entwickeln?
Sicher ist jedoch, dass Eching jedenfalls noch einen langen Atem braucht, bis die zweckentfremdete Summe endlich wieder in der Echinger Gemeindekasse verfügbar sein wird. Wenn man an die weiteren, gegen Thaler laufenden Ermittlungen, sei es seitens der Landesanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft denkt, verschlägt es einem förmlich den Atem. Was bleibt ist Sprachlosigkeit.
Sehr gut analysiert, s.g. Frau Brandstetter!
Hätte die „bunte“ GR-Mehrheit, bestehend aus B.90/Die Grünen, SPD, BfE und EM (Letztere sitzt jetzt nicht mehr im GR, weil Bertram Böhm hingeschmissen hat) die mahnenden Appelle des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Bartl vor beiden Abstimmungen „Pro/Kontra Kostenübernahme“ nicht ignoriert und Bartls Anträge überstimmt, müsste jetzt überhaupt nicht versucht werden, die zu Unrecht von der Gemeinde für Thalers private Raufereigeschichte am Echinger See verauslagten 72.400 € wieder -bei wem auch immer- einzutreiben.
Übrigens: Auch der per Gemeinderatsbeschluss damit beauftragte 3. Bgm. von Eching, Leon Eckert (B.90/Die Grünen), hatte Bartl in beiden Abstimmungen überstimmt. Den Job des Chefaufklärers und Geldeintreibers für die Gemeinde hätte sich Eckert zumindest in dieser Angelegenheit sparen können, wären er und seine Mitstreiter im GR seinerzeit nicht nur beratungsresistent, sondern vielmehr Thaler-hörig gewesen.