Liebe Bürgerinnen und Bürger,
jetzt läuft das nach EU Richtlinien überarbeitete und im August 2018 in Kraft gesetzte Wohnbaulandmodell der Gemeinde Eching (früher Einheimischen Modell) in eine Sackgasse. In der letzten Gemeinderatssitzung 2020 wurde gegen die Stimmen von CSU, FW und FDP der Grundsatzbeschluss gefasst, zukünftig anstehende Baulandvergaben wie z. B. die 31 gemeindlichen Bauparzellen im Baugebiet Dietersheim Süd-Ost nur mehr im Erbbaurecht zu vergeben. Dies gilt auch für das bereits in der Umsetzung befindliche Baugebiet „Eching-West“. Gleichzeitig wurde auch der schon am 18. März 2020 vom Gemeinderat gefasste Beschluss zum Baugebiet Eching-West, mit dem festgelegt war, dass von den 28 Parzellen 14 Parzellen verkauft werden und 14 Parzellen im Erbbaurecht vergeben werden, wieder aufgehoben.
Die Verlässlichkeit gemeindlicher Aussagen und Vorstellungen, auf die sich Bürger verlassen können wird schwer beschädigt.
Ein großer Nachteil für die Kauf-Bauwerber, die schon einige Jahre auf die Vergabe dieser Baugrundstücke zum Kauf in Eching–West warten und sich deshalb auch zwischenzeitlich nicht anderweitig orientiert haben. Damit gibt es aktuell keine Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf zum Baulanderwerb im Echinger Wohnbaulandmodell mehr. Leider wird deshalb eine Baubewerbergruppe, die in der Gemeinde stark verwurzelt ist und aus unserer Sicht im Allgemeininteresse der örtlichen Gemeinschaft sehr wichtig ist, aus dem Echinger Wohnbaulandmodell verabschiedet. Ein möglicher Wegzug dieser, durch das Elternhaus in Eching stark verwurzelten Bauwilligen, ist dadurch leider zu erwarten. Kaufwillige einheimische Baulandsucher haben ein starkes Interesse an Eigentumsbildung für eine vernünftige und sichere, uneingeschränkte Altersabsicherung. Beide Varianten, das Kaufmodell so wie die Erbbaurechtsvergabe, die bis Ende 2020 im Wohnbaulandmodell Bestand hatten, müssten aus Sicht die CSU Fraktion weiterhin möglich bleiben.
Auch die Option zum Ausstieg aus dem Erbbaurecht, durch Ablösen der Erbbauparzelle wie bis 2019 möglich, würde die CSU Fraktion stark unterstützen. Die Gemeinde braucht verlässliche Eckpunkte zur Wohneigentumsbildung nicht nur über Erbpachtgrundstücke. Ebenso ist eine angemessene der Lebenswirklichkeit entsprechende Weitergabe und Verkauf von Wohnhäusern auf gemeindlichen Erbpachtgrundstücken klar zu definieren und umzusetzen. Um die angemessene bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde sicher zu stellen, sollten alle Möglichkeiten der Wohneigentumsbildung zur Verfügung stehen. Nur so wird eine sozialklimafreundliche Entwicklung in der Zukunft gelingen. Eching soll auch für die nachfolgenden Generationen Heimat bleiben.
Herzliche Grüße
Georg Bartl, CSU Fraktionssprecher