Erbbau Wohnungskauf Eching ERErbbau Wohnungskauf Eching ER

Die Entscheidung des Bürgermeisters und der Beschluss einer knappen Mehrheit im Gemeinderat zeigt, dass es gegensätzliche Sichtweisen zum Verkauf und zur Vergabe der gemeindlichen Grundstücke auf Erbpacht gegeben hat.
Erbpacht jedoch als den einzigen Weg durchzudrücken hat ein Mistrauen gegenüber der Gemeindepolitik zur Folge. Der Bürger kann sich auf die Wahlversprechen nicht verlassen, im Gegenteil.

Diesen Schritt hat keine Partei, die im Gemeinderat vertreten ist, im Wahlkampf und in ihrem Programm angekündigt. Auch nicht die SPD!

Wenn es Frau Malenke um „neue Wege, gerade in der Wohnbaupolitik“ geht und wenn sie meint, dass „die alten Wege mehr und mehr Sackgassen … sind und deshalb … umdenken zu müssen“, dann habe ich weitere Fragen:

  1. Warum geht die SPD nicht den Weg des erprobten und erfolgreichen „Wiener Modells“? Dieses hatte ich zu seiner Zeit in den nicht öffentlichen Diskussionen bei der Vorbereitung der Kriterien zur Vergabe der Grundstücke für diese Baugebiete vorgeschlagen.
  2. Es gibt und gäbe auch beim Verkauf der Grundstücke Kriterien, z.B. die Bindungsfrist, innerhalb der der Gewinn bei einem eventuellen Verkauf die Gemeinde einfordern kann. Der Beschluss zur Vergabe der Grundstücke ausschließlich nach Erbbaurecht ist eine rein ideologische Entscheidung, die die Gemeinderäte nicht tangiert. Wer von den Räten möchte und kann sich so eine Entscheidung leisten?
  3. Den Bauwerbern aber belastet es für die ganze Dauer des Erbbaurechts hoch, ohne dass sie sich jemals davon befreien können. Die Bankzinsen für ein Darlehen enden, wenn das Darlehen abbezahlt ist.
  4. Es gibt einen Beschluss des Gemeinderates, dass kein Erbbaugrundstück der Hausbesitzer, der darauf sein Eigentum hat, erwerben kann. Stellen Sie sich diesem Thema? Der BGM Thaler ist dem schon vor Jahren ausgewichen!
  5. Warum überlässt die SPD nicht den Bauwerbern die Entscheidungsfreiheit für ihre Zukunft? Sehen die Echinger Sozialdemokraten die Bauwerber nicht als mündige Bürger, die, wie alle anderen, die früher hier und anderswo gebaut oder eine Immobilie gekauft haben, entscheiden können?
  6. Die Fürsprecher dieses Beschlusses und somit die Mehrheit des Gemeinderates unterstellt den Bürgern Spekulation. In den früheren Baugebieten, insbesondere Schachterlhausen, wurden alle Grundstücke für damals 100 DM an die Bauwerber verkauft. Auf dem freien Markt waren damals 450 DM gefordert. Dort wohnen auch einige jetzige und ehemalige Gemeinderäte und Bürgermeister. Gibt es dort oder in den anderen Baugebieten Spekulationen?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Irena Hirschmann

Ein Gedanke zu „Das sozialistische Erbbaurecht“

  1. Das Gespenst vom Sozialismus und böse „Spekulanten“ in Eching!

    Die vom Gemeinderat Eching beschlossene „neue“ Bodenpolitik Grundstücke in Wohngebieten nur noch in Erbpacht zu vergeben und somit „Spekulanten“ dauerhaft Grundstücke der Gemeinde zu entziehen ist nett, aber nur nett!
    Vermutlich hat sich der Gemeinderat mehrheitlich vom Glauben lenken lassen, das man mit der Vergabe von Grund- und Boden auf Erbpacht „bösen“ Grundstücksspekulanten ( Echinger Familien/Einheimische ! ) dauerhaft Grundstücke entzieht. Es wird über „ Allgemeininteresse“ philosophiert, über „Bürgerwille“, „beste Variante für den Haushalt“, „Erbpacht ist eine wunderbare Möglichkeit“ u.v.m.
    Alle sind jetzt so glücklich den großen Wurf gemacht zu haben. Nur die „böse“ CSU, F.D.P. und FW stimmten „mal wieder“ gegen diesen „Gegenpol zum Marktgeschehen“ !

    Wo ist der Haken?

    Eine einheimische Echinger Familie will ein Erbpachtgrundstück erwerben, bekommt den Zuschlag und möchte ein Häuschen bauen! Sicher hat die Familie die Bau- und Erschließungskosten nicht als Bargeld zur Verfügung, sondern es wird auch ein Bankdarlehen zur Finanzierung benötigt. Erbpachtgrundstücke dürfen mit z.B. max. 80 % beliehen werden! Und… da die Gemeinde Eching der Grundstückseigentümer ist ( eine Grundschuld wird nicht auf dem Haus, sondern auf dem Grundstück eingetragen ), muss der Gemeinderat der Grundschuldeintragung zustimmen, diese folglich genehmigen!
    Jetzt lautet die Frage, wer ist der Spekulant? Der Häuslebauer oder die Gemeinde? Warum?
    Die Familie baut, nach ein paar Jahren geht das Geld aus, die Scheidung ist eingereicht, man muss Privatinsolvenz anmelden. Die Bank will den Kredit zurück…. Wer trägt dann die Grundschuld?
    Natürlich, das Haus kann versteigert werden! Aber was ist mit dem gemeindlichen Grundstück? Bei einer Zwangsversteigerung geht das Haus mit Erbpachtgrundstück auf den neuen Eigentümer (Ersteigerer) dahingehend über, dass der neue Eigentümer für den Rest der Erbpacht-Laufzeit keinen (!) Erbpachtzins mehr an die Gemeinde Eching zu leisten hat! Die Gemeinde hat ja der Grundschuldeintragung zugestimmt – oder nicht? Die Gemeinde hat sich am Risiko beteiligt… Einnahmen NULL für möglicherweise bis 75 Jahre bzw. Ende der Pachtlaufzeit !
    Für Spekulanten ein El Dorado …. ?
    Haftet für so einen möglichen Einnahmenausfall dann der Gemeinderat? Der finanzielle Schaden geht für die Gemeinde ggf. in die Tausende Euro pro Jahr! Bleibt zu hoffen, dass dann Bürgermeister und Gemeinderat gut versichert sind!
    Selbst nach Ablauf der Erbpacht gibt es auch noch den gesetzlichen „Heimfall“, die Gemeinde Eching müsste demnach den Eigentümern des Hauses noch den Wert des Gebäudes ausgleichen ( die Wertermittlung erfolgt durch einen Sachverständigen ) um das Grundstück wieder zurück zu bekommen, soweit der Erbpachtvertrag nicht in die Verlängerung geht.
    Gretchenfrage: Wer ist nun der Spekulant?

    Wie wäre es besser zu lösen?

    Die Gemeinde Eching möchte möglichst viel und kostengünstigen Wohnraum schaffen? Das geht !
    Die Gemeinde Eching veräußert Baugrundstücke an Einheimische nach dem Echinger Modell. Diese Geldmittel legt die Gemeinde Eching in ein Kommunalunternehmen ein. Dieses Kommunalunternehmen erwirbt dann von der Gemeinde Eching einen Teil der Grundstücke ggf. auch auf Erbpacht (!) und baut Wohnungen, oder auch kleine Reihenhäuser. Dieser Wohnraum wird dann zu einem fairen Mietzins an Echinger Familien vermietet, welche sich die horrenden Mieten in Eching nicht mehr leisten können. Und die auch keine umfangreichen Bankkredite bekommen, oder über enormes Eigenkapital verfügen.
    Damit erhält die Gemeinde sichere Einnahmen (Pachtzins) und bleibt risikolos im Besitz der Grundstücke! Finanziert mit dem Geld der „ bösen Spekulanten“, die sich Grund und Boden über das Einheimischen Modell von der Gemeinde gekauft haben. Hierbei finanzieren die „Starken“ die „Schwachen“ …
    Und mit diesem Modell schafft die Gemeinde Eching Wohnraum, und nur darum geht es doch! Das jetzt beschlossene Modell der 1970 er Jahre des letzten Jahrtausend (!) eignet sich für Parolen, hilft aber den vielen Familien, welche verzweifelt mietgünstigen Wohnraum in Eching suchen, nicht!

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