Echinger Rundschau

4 thoughts on “Freie Wähler Eching – Wirtschaftsförderung der Gemeinde

  1. Hallo Herr Langenstück,
    an einem Geldmangel schien unser Bürgermeister noch nie zu leiden. Erinnern wir uns doch an den Kauf der Immobilie vom mittlerweile verstorbenen Herrn L. zum Schnäppchenpreis. Die Ausübung des Bürgermeisteramts bietet glücklicherweise auch zahlreiche Vorteile für den, der sie geschickt zu nutzen weiß.
    Übrigens werden meines Wissens nach auch die sonstigen Einnahmen bei der Ermittlung der Tagessätze einbezogen. Das wären in diesem Fall auch die Mieteinkünfte aus der von Herrn L. zum Schnäppchenpreis erworbenen Wohnung.
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese noch im gemeinschaftlichen Eigentum von Thaler und seiner Frau befindet. Da er sich für die Annahme des Strafbefehls reichlich Zeit gelassen hat, war es ihm auch möglich, die Eigentumsverhältnisse entsprechend anzupassen.

  2. Sehr geehrter Herr Gürtner,
    könnten Sie gerichtsfest aussagen, dass die Einladung an die Partnergemeinden via WhatsApp und womöglich von einem Diensthandy aus erfolgt ist? Falls ja, dann stellt das eine massive Datenschutzverletzung dar, ich würde es als meldepflichtigen Vorfall einschätzen (von allem was ich in meinem täglichen Job weiß, bei uns in der Firma ist der dienstliche Gebrauch von WhatsApp ausdrücklich verboten). So oder so, sollte es von einem Privatgerät erfolgt sein muss klar geregelt sein, welche dienstlichen Dinge über ein Privatgerät ausgeführt werden dürfen, dabei ist auch zu berücksichtigen, ob dienstliche Kontakte auf einem privaten Gerät und/oder bei einem Cloudanbieter gehostet werden. Sollte ein dienstliches Gerät genutzt worden sein, dann muss geprüft werden, inwieweit die Nutzug von WhatsApp zulässig ist.
    So oder so, es wäre wirklich interessant zu wissen, wo Sie die Information her haben und wie verbindlich Ihre Aussage ist.

  3. Hallo Frau Brandstetter,
    dass Herr Thaler aus dem rechtskräftigen Strafbefehl wg. Untreue (Strafmaß: 240 Tagessätze) nicht von sich aus die Konsequenzen zieht und sein Amt niederlegt, ist doch leicht nachvollziehbar: Thaler braucht jetzt „Kohle“.
    Ein Tagessatz entspricht 1/30 vom monatlichen Netto-Monatsgehalt (geregelt in § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB). Wie hoch das Nettogehalt bei Sebastian Thaler ist, wissen wir nicht und geht uns auch nichts an. Sicher ist aber, dass Thaler mehrere 10.000 € Geldbuße zahlen musste.
    Und dann schafft es unser „genialer“ Bürgermeister auch noch, parallel zum Bgm.-Amt, ein Zweitstudium in Spanien (bei der IESE; eine vom Opus Dei geführte Privatuniversität) zu absolvieren (Ziel: Master of Business Adminstration). Die IESE- Internetseite offenbart, so man es findet, dass Thalers Studium ca. 78.000 € kostet.
    Da ist es doch naheliegend, dass Thaler so lange Geld (aus der Gemeindekasse) scheffelt, so lange es noch irgendwie geht (ich habe kürzlich in Eching eine böse Stimme vernommen, die von „Pattex Wastl“ sprach).
    Es wird allerhöchste Zeit, dass die Landesanwaltschaft (dienstrechtliche Aufsichtsbehörde für den Kommunalwahlbeamten Sebastian Thaler) jetzt die notwendigen beamtenrechtlichen Konsequenzen aus Thalers rechtskräftigem Strafbefehl des Amtsgerichts Freising zieht. Bekanntlich ist Thaler aufgrund der Überschreitung von 90 Tagessätzen nun vorbestraft (mit Dauereintrag im Führungszeugnis).
    Übrigens: Gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB bewegen sich die möglichen Tagessätze zwischen minimal 5 und maximal 360 (d.h., 240 Tagessätze sind 2/3 von der maximal möglichen Anzahl).

    Über Deutschland lacht die Sonne (so sie scheint), über Eching die ganze Welt…..

    MfG
    Guido Langenstück

  4. Hallo Herr Gürtner,
    für mich ist unverständlich, warum sich die Organisatoren der EFB auf die Zusage Thalers verlassen haben. In Anbetracht seines Verhaltens am Echinger See, des Kaufs einer Immobilie zum Schnäppchenpreis von einem hochbetagten ASZ-Bewohner, den er in Ausübung seines Amts an seinem 90. Geburtstag kennen gelernt hatte, die Vergabe öffentlicher Aufträge an seinen Schwager etc. etc. hat unser Rathauschef deutlich und wiederholt gezeigt, dass ihm das Meinwohl wesentlich wichtiger ist als das Gemeinwohl. Dazu passt auch das Festhalten am Bürgermeisteramt bis zum bitteren Ende anstatt aus seinen bisherigen Fehlern die Konsequenzen zu ziehen und zurück zu treten.

    Spätestens seit dem mittlerweile rechtskräftig gewordenen Strafbefehl wegen Untreue müsste jedoch auch dem letzten Einwohner vor Ort ein „Licht aufgegangen sein“. Ein einziges Strafurteil reicht aber offensichtlich noch nicht aus, um die Echinger Bürger und Bürgerinnen „wach zu rütteln“.

    Was muss eigentlich noch geschehen oder wievieler Strafbefehle oder Strafurteile bedarf es denn, damit die Echinger Bürgerschaft und Gemeinderatsmitglieder dem mittlerweile vorbestraften Bürgermeister endlich ihr Vertrauen nachhaltig entziehen und ihren Umgang mit ihm entsprechend anpassen?

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