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„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ Molière

Herr Eckert,

genug ist genug!

Schon im Jahr 2019 wurden Sie von mir schriftlich über „Ungereimtheiten“ zum Vorfall am Echinger See in Kenntnis gesetzt. Ihre Reaktion: KEINE !

Sie haben die Möglichkeiten zur Verhinderung von Untreue nicht genutzt, im Gegenteil! Untreue wird immer dann ermöglicht, wenn Kontrolle nicht oder nur unzureichend stattfindet.

Im April 2020 wurden Sie vom damaligen Rechnungsprüfungsausschuss über „Ungereimtheiten“ zum Vorfall am Echinger See, u.a. über horrende Anwalts- und Verfahrenskosten von mehreren zehn tausend Euro informiert. Ihre Reaktion: KEINE!

Ein paar Wochen später wurde am 23.06.2020 in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung mehrheitlich, mit Zustimmung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellten und aufgelaufenen Anwalts- und Verfahrenskosten zum Vorfall Echinger See, nachträglich zu genehmigen.

Und in der Sitzung am 29.09.2020 sollen Sie, Herr Eckert, als Gemeinderat und 3. Bürgermeister dann auch noch einer m.M.n. weiteren Plünderung der Gemeindekasse Eching zugestimmt und dem 1. Bürgermeister mit Ihrer Unterstützung, defacto einen Blankoscheck ausgestellt haben. Dabei wurden auch noch die zukünftig anfallenden weiteren Anwalts-, Verfahrens-, und Schadensregulierungskosten pauschal genehmigt.

Die Gemeinde Eching, deren 3. Bürgermeister Sie sind, hat 72.400 Euro Steuergeld für eine private Auseinandersetzung des 1. Bürgermeisters verausgabt. Dafür tragen auch Sie Mitverantwortung!

Da die Staatsanwaltschaft Landshut auch gegen Sie Vorermittlungen wegen Untreue führt, Aktenzeichen liegt mir vor, habe ich einen Vorschlag für Sie Herr Eckert: „Machen Sie den Kurz!“

Rücktritt – Sofort!

Torsten Wende, 

Sachverständiger für Rechnungsprüfung Referent mit Schwerpunkt Korruption und Untreue im öffentlichen Dienst

Ein Gedanke zu „Tun oder Nichtstun?“
  1. Anm. d. Red.: Dieser Kommentar wurde aufgrund eines laufenden Abmahnverfahrens zwischen 3. Bürgermeister von Eching Leon Eckert, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und dem Verfasser nachträglich verändert! Passage wurde gekennzeichnet.

    Sehr geehrter Herr Wende,
    ich kann mich Ihrer Kritik an Herrn Eckert nur anschließen. Erst bei der Sondersitzung des Gemeinderats am 17.11.21 ließ Leon Eckert erstmals erkennen, dass er nicht mehr bedingungslos dem Treiben unseres (Noch-)Bürgermeisters zuschaut (ich war als Zuschauer dabei). Warum erst so eine späte Aktivität unseres 3. Bürgermeisters? Gerade bei Leon Eckert sollte man einen hervorragenden juristischen Background vermuten: bekanntlich ist sein Vater; Dr. Ralf Eckert, Rechtsanwalt (mit Partnerschafts-Kanzlei in Neufahrn). Da sollte der gemeine Bürger schon erwarten dürfen, dass der 3. Bgm., nachdem Thaler das erstinstanzliche Urteil des LG Landshut Anfang 2021 akzeptiert hat, alles in seiner Macht stehende tut, um Thaler zur unverzüglichen (!) Rückerstattung der durch dessen Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion (am 01.08.18 am Echinger See) und durch die Gemeinde komplett bezahlten Kosten zu veranlassen.
    Lt. jüngstem SZ-Bericht (vom 22.12.21; Überschrift „Ganz schön teuer“) hat Leon Eckert im nicht-öffentlichen Teil der letzten GR-Sitzung 2021 die Summe genannt, die die Gemeinde (besser: der Echinger Steuerzahler) für Thales Eskapaden bisher bezahlt hat: ca. 72.400 €).
    Bleibt die Frage, wie SZ-Autor Vinzenz Neumaier an diese Information kam. Viel interessanter ist m.E. die Beantwortung der Frage, warum dieser TOP im nicht-öffentlichen und nicht im öffentlichen Teil der GR-Sitzung behandelt wurde. M.E. hat jeder Echinger Bürger das Recht, zu erfahren, was Thalers „Gaudi“ gekostet hat. Da Leon Eckert nach eigener Aussage ein Freund maximaler Transparenz ist, hätte er (zumal die 2. Bgmin. momentan gesundheitlich angeschlagen ist und deshalb nicht bei der GR-Sitzung dabei sein konnte), darauf drängen müssen, dass die 72.400 € von ihm öffentlich(!) publiziert werden.
    Wie dem auch sei: Jetzt wissen wir, dass a) unser 1. (Noch-)Bürgermeister ein Steuergeld-Verbrenner „erster Güte“ ist und b) – *von ER gelöscht* –
    Ich gehe auch davon aus, dass die in der Causa Thaler (immer noch) ermittelnde Staatsanwaltschaft auch diesen Teilaspekt auf strafrechtliche Relevanz prüft und ggf. zur Anklage bringt.
    Leon Eckerts Vater kann ja, wenn er will, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und leicht erhalten (und seinen Sohn, falls es zur Aufhebung seiner Bundestagsabgeordneten-Immunität kommt, anwaltlich vertreten).
    Bleibt die grundsätzliche Frage, wie man als Bundestagsabgeordneter in Berlin zeitgleich das Amt des 3. Bürgermeisters einer mittelgroßen Gemeinde in Oberbayern seriös ausüben kann (zumal das Verhältnis zwischen Leon Eckert und Sebastian Thaler seit dem 17.11.21 nicht mehr als unbelastet gelten dürfte und die 2. Bürgermeisterin, Stefanie Malenke, krankheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit ausfällt).
    Übrigens: Ich wünsche Frau Malenke eine baldige Genesung und viel Kraft, um die Eskapaden von Herrn Thaler -nach ihrer Genesung- konsequent abzuarbeiten (zumal Herr Thaler bis dato nichts, aber auch gar nichts zur Aufklärung und Heilung der finanziellen Folgen seiner Eskapaden beigetragen hat).

    Mit freundlichen Grüßen
    Guido Langenstück

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