Am 10.11.2021 wurde an den Gemeinderat ein gemeinsamer Antrag der CSU, FDP und der FW gestellt. Dieser Antrag soll in der Sondersitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 17.11.2021 behandelt werden und ein Beschluss dazu gefasst werden.
Was ist der Grund für diesen gemeinsamen Antrag? Jeder interessierte Bürger und jeder Haushalt hatte in den Jahren 2018 bis 2021 eine Broschüre z.B. „Eching Jahresbericht 2020“ erhalten, in der Daten über die Gemeinde dargestellt wurden. Normalerweise sind Broschüren mit einem Impressum versehen, das hier jedoch fehlt. Daher stellt sich die Frage, warum dieses Impressum bei den Bürgerbroschüren 2018/2019/2020 und 2021 fehlt.
Zunächst ein kurzer Rückblick auf die bisherigen Broschüren.
1982 wurde „Das Dorf Dietersheim“ von der Gemeinde Eching herausgegeben, das Vorwort datiert vom März , verfasst wurde es vom 1. BGM Dr. Joachim Ensslin, hergestellt von der Druckerei Schwarz (die Adresse wurde angegeben).
1983 wurde von der Gemeinde Eching „Heimat auf Hügeln“ von Georg Kollmansberger aufgelegt und aus dem Impressum ist zu erfahren, dass es in Neufahrn hergestellt und das Vorwort von Dr. Joachim Ensslin im April 1983 verfasst wurde.
1997 bekamen die Gemeindebürger eine „Gemeinde Eching Bürgerinformation (1. BGM Dr. Rolf Lösch), aus dem Impressum auf S. 88 geht hervor, dass die Gemeinde Eching für die Inhalte verantwortlich und Herausgeber war, die Gesamtherstellung erfolgte bei IKOS in Deutenhausen (mit Adresse und Tel. und Faxnummern).
In der Bürgerinformation 2007 (1. BGM Josef Riemensberger) ist auf Seite 46 nachzulesen, dass die Gesamtherstellung dem Forum Verlag oblag (Angaben mit Adresse und Tel. und Fax Nummern). Es war auch vermerkt, wer die Fotos und die Textarbeiten angefertigt hatte.
Die o.g. Fraktionen haben erfahren, dass BGM Thaler mit den seit 2018 erschienenen Bürgerbroschüren GlaserGallery Art+Photography Amberg mit Gestaltung, Design und Ausführung beauftragt hatte. Der Inhaber und Auftragnehmer war und ist Frederic Glaser, der Schwager des 1. BGMs Sebastian Thaler.
Kommunale Wahlbeamte*innen dürfen jedoch nach dem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz KWBG, keine Amtshandlungen vornehmen, die ihnen selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG) oder einer von ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil verschaffen würden. 2Gesetzliche Vorschriften, nach denen Beamte oder Beamtinnen von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen sind, bleiben unberührt.
Durch diesen Antrag sollen drei Fragen beantwortet werden:
- Aufstellung aller Beträge, die von der Gemeinde an Frederic Glaser geflossen sind
- Vorlage der dem Gemeinderat vorgelegten eingeholten Vergleichsangebote
- Waren die 2. BGM Malenke und der 3. BGM Eckert in den Vorgang involviert?
- Beschlussantrag des Gemeinderats über die Vorlage dieses Vorgangs der Rechtsaufsicht im Landratsamt Freising zur rechtsaufsichtlichen und juristischen Prüfung und Beurteilung unter Bekanntgabe des Prüfergebnisses an die Mitglieder des Gemeinderats
Die Gemeinde und ihre Bürger und Bürgerinnen haben das Recht zu wissen, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird.
Gemeinsamer-Antrag-CSUFWFDP10112021
Liebe Frau Brandstetter,
auch wenn´s schwerfällt: Solange die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben hat und Thaler nicht rechtskräftig (!) verurteilt wurde, gilt die Unschuldsvermutung.
Dass sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seit ca. 4 Monate hinziehen, ist zwar einerseits ärgerlich, anderseits aber auch beruhigend. Mir ist ein gründlich ermittelnder Staatsanwalt 1000x lieber als eine Anklageschrift, bei der wesentliche Aspekte übersehen und folglich auch nicht zur Anklage gebracht werden.
Ob die Siemens AG noch an der Rückkehr ihres ehemaligen Mitarbeiters Sebastian Thaler interessiert ist oder nicht, bleibt deren Entscheidung. Zumindest wurden die Compliance-Richtlinien nach dem unrühmlichen Abgang des ehemaligen Siemens-Vorstandsvorsitzenden Heinrich von Pschierer deutlich verschärft.
Liebes Ehepaar von Wangenheim,
Danke, dass Sie mich (und hoffentlich viele andere Echinger Bürger*innen) auf den heutigen SZ-Artikel aufmerksam gemacht haben. Habe diesen soeben gelesen.
Ich nehme Sebastian Thaler beim Wort: Wenn er als 1. Bürgermeister von Eching so schlecht entlohnt wird (Besoldungsgruppe: B2), habe ich allergrößtes Verständnis für sein Vorgehen in beiden von der Staatsanwaltschaft momentan laufenden Ermittlungsverfahren (1x Untreue, 1x Wucher). Wenn ein Bürgermeister in Bayern derart am Hungertuch nagen muss, sollten die Bürger schon Verständnis dafür aufbringen, dass er kreativ nach Möglichkeiten sucht, um selbst verursachte Kosten (z.B. für Raufereien und Prozessierereien) auf den Steuerzahler abzuwälzen und um den Erwerb von Immobilien-Schnäppchen (zu Lasten des ASZs) zu realisieren.
Vielleicht sollten die Echinger Bürger einmal eine Sammelaktion im Ort durchführen, damit das nahe am Existenzminimum lebende Ehepaar Thaler ein nicht ganz so arges Dasein fristen und bettelnd vor dem Rathaus sitzen muss.
(Ironie Off)
@ Sebastian Thaler: Dass Sie als 1. Bgm. lt. Ihrer aktuellen Aussage gegenüber der SZ stark ausgelastet sind, kann ich gut nachvollziehen. Es ist sicherlich sehr zeitintensiv, wenn man, neben der eigentlichen Bürgermeisterarbeit, auch noch (Möchtegern-)Hilfssherrif von Eching ist (ein gewisser Marco lässt grüßen).
Sehr geehrter Herr von Wangenheim,
in der Privatwirtschaft sind die Mitarbeiter jedoch weisungsgebunden und haben daher weniger Freiheiten als mit der Ausübung des Bürgermeisteramts verbunden sind. Fraglich ist jedoch, ob privatwirtschaftliche Unternehmen noch daran interessiert sind, mit einem Bürgermeister zusammen zu arbeiten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Untreue und Wuchers ermittelt, wenn deren Ermittlungsergebnisse bekannt gemacht worden sind. Da sind große Unternehmen eher konservativ eingestellt, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, die eine „befleckte Weste“ aufweisen, fortzusetzen. Normalerweise werden Mitarbeiter in der Privatwirtschaft auch bis zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft frei gestellt.
Aber auch Bürgermeister haben keine Narrenfreiheit und sogar eine Vorgesetztenbehörde, auch wenn diese nicht vor Ort im Rathaus sitzt. Dabei handelt es sich um die Landesanwaltschaft, die schon mehrere Bürgermeister das Fürchten lehrte, beispielsweise die ehemalige Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier aus Leutershausen, einer kleinen bayerischen Gemeinde in der Nähe von Ansbach. Der Fall wurde sogar vom Sender BR 3 aufgegriffen und war dem Regionalsender Franken ein Beitrag im Fernsehen wert . Das kann Eching unter Bürgermeister Thaler auch noch blühen. So könnte Eching dank der Aktivitäten von Bürgermeister Thaler zunehmend an Popularität gewinnen.
Sehr geehrter Herr Langenstück,
ich würde mich dann anschließend der Interpunktion widmen. Auch die wurde – zumindest damals – in NRW gut gelehrt, das kann ich bestätigen. Meine in Hessen aufgewachsene Frau würde mit ihrem Fachwissen als Grundschullehrerin dann noch mal einen letzten Blick darauf werfen.
Sollte das Zitat in der SZ im heutigen Artikel „Verdacht auf Vetternwirtschaft“ korrekt wiedergegeben sein („Ich arbeite gerne viel für diese Gemeinde. (…) Dieser Job ist alles andere als erstrebenswert, in der Privatwirtschaft hatte ich ein höheres Einkommen bei geringerer Arbeitsbelastung und ich kann dorthin jederzeit vertraglich gesichert zurückkehren.“), so sollte man ihm wünschen, dass er bald wieder bei seinem alten Arbeitgeber arbeiten wird. Es stellt sich die Frage, warum Herr Thaler sich im letzten Jahr zur Wiederwahl stellte, wenn das Amt des Echinger Bürgermeisters nicht „erstrebenswert“ ist – und dazu offensichtlich auch noch unterbezahlt.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias und Heike v. Wangenheim
Ein dicker Hund!
Hoffentlich wird von der „bunten“ Koalition nicht wieder gemauert, wie im Fall von Thalers Möchtegern-Hilfspolizisten-Geschichte ( https://echinger-rundschau.de/2020/08/kein-opfer-sondern-taeter/ ) bisher (leider) geschehen.
Bleibt zu hoffen, dass auch dieser Antrag am kommenden Mittwoch im Gemeinderat (Sondersitzung) im öffentlichen Teil behandelt wird (besser: behandelt werden muss).
Übrigens: Die Rechtschreibung weist im Antrag mehrere Mängel auf. Deshalb biete ich hiermit an, zukünftige Anträge vor der Eingabe Korrektur zu lesen (sieht irgendwie besser aus, wenn keine Rechtschreibfehler in Anträgen vorhanden sind).
2. Übrigens: Als ich (in NRW) zur Grundschule ging, wurde die deutsche Rechtschreibung intensiv gelehrt und vorhandende Mängel wurden, soweit möglich, rechtzeitig korrigiert.